Unsere Services

Als Energieversorger vor Ort stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung. Oder Sie verwalten Ihre Daten bequem online.

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Service

Persönlich und vor Ort

Wir sind direkt in Soltau vor Ort und somit zeichnen uns der persönliche Kontakt sowie individuelle und kompetente Beratung als lokaler Energielieferant aus. Dazu bieten wir Ihnen eine Vielzahl an Serviceleistungen:

Registrieren Sie sich zum Beispiel in unserem Online-Service-Portal. Sie erhalten dann Zugriff auf Informationen wie: Ihr aktuelles Kontosaldo, Zählerstände, Verbrauchsübersichten, Rechnungen. Darüber hinaus können Sie Änderungen unkompliziert selbst vornehmen wie beispielsweise eine Abschlagserhöhung, eine Zahlartänderung oder Ihre Kontaktdaten aktualisieren. Auch einen Tarifwechsel können Sie ohne großen Aufwand erledigen, einen Umzug melden oder Ihre Zählerstände übermitteln. Außerdem hilft Ihnen unser Tarifrechner bei der Auswahl des für Ihren Bedarf passenden Tarifes.

Lernen Sie im Bereich Zählerablesung alles rund um das richtige Ablesen und erfahren Sie, was es bei den unterschiedlichen Zählern zu beachten gilt. Die häufigsten Kundenfragen und unsere Antworten dazu haben wir für Sie in unserem Fragecenter zusammengestellt. Schauen Sie dort doch einmal vorbei, vielleicht beantworten wir dort bereits Ihre Frage.

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Zählerablesung

Wie lese ich meinen Zähler richtig ab?

Es gibt verschiedene Arten von Zählern – unterschieden zum Beispiel nach Energieart oder auch nach analoger oder digitaler Form.

Unsere Tipps

1 Stromzähler jährlich Ende Dezember für die Jahresabrechnung ablesen.
2 Ablesung durch die Stadtwerke Soltau oder Selbstablesung durch Sie.
3 Wenn kein Zählerstand vorliegt, erfolgt eine rechnerische Ermittlung (Schätzung).
4 Beim Umzug immer die Zählerstände der alten und neuen Wohnung ablesen.

Folgende OBIS-Kennziffern sind bei der
Ablesung für uns relevant

1.8.0: Zählerstand in Kilowattstunden (kWh), A+, Strombezug

1.8.1: Zählerstand (HT) in kWh, Strombezug Hochtarif (zum Beispiel: Wärmepumpe, Speicherheizung)

1.8.2: Zählerstand (NT) in kWh, Strombezug Nebentarif (zum Beispiel: Wärmepumpe, Speicherheizung)

2.8.0: Zählerstand in kWh, A-, Einspeisung (zum Beispiel Photovoltaikanlage)

FAQ-Bereich

Abrechnung

  • Die Jahresablesung findet zum 31. Dezember eines jeden Jahres statt. Unsere Ableseaufforderung erhalten Sie vorab per Mail oder als Ablesekarte per Post.

    In einzelnen Fällen nehmen unsere Ableser die Zählerablesung vor. Sie erhalten dann keine Ableseaufforderung von uns. Unsere Ableser können sich ausweisen: Entweder tragen sie ihren Dienstausweis sichtbar oder zeigen ihn gerne auf Nachfrage.

    Alternativ können Sie uns Ihre Ablesewerte gerne selbst übermitteln – telefonisch, per E-Mail oder Post, persönlich im Kundenzentrum oder über unser Online-Service-Portal.

  • Wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, brauchen Sie sich um nichts zu kümmern. Wir buchen fällige Zahlungen automatisch von Ihrem Konto ab.

    Wenn Sie selber an uns überweisen möchten, geben Sie bitte Ihre Kundennummer im Verwendungszeck an, damit wir Ihre Zahlung zuordnen können.

    Folgende Bankverbindungen von uns stehen Ihnen dafür zur Auswahl:

    Kreissparkasse Soltau:

    IBAN: DE34 2585 1660 0000 1074 17
    BIC: NOLADE21SOL

    Volksbank Lüneburger Heide eG:

    IBAN: DE43 2406 0300 2412 4273 00
    BIC: GENODEF1NBU

    Postbank Hannover:

    IBAN: DE29 2501 0030 0005 9543 08
    BIC: PBNKDEFF

  • Nachdem wir die Zählerstände erhalten haben, prüfen wir diese auf Plausibilität. Gibt es Abweichungen zu den Vorjahren, kann es vorkommen, dass wir Kontakt zu Ihnen aufnehmen und um Hilfe bei der Klärung bitten. Manchmal gibt es Gründe für die Abweichungen oder es liegt ein Ablesefehler vor.

    Sofern Ihre Ablesewerte vorliegen und plausibel sind, erstellen wir Ihre Jahresabrechnung. Diese erhalten Sie in jedem Jahr Ende Januar / Anfang Februar.

  • Eine Ratenvereinbarung ist grundsätzlich möglich. Hierbei handelt es sich allerdings um eine Serviceleistung, welche wir nur unseren Energiekunden anbieten. Sollten Sie eine Restforderung aus einer Abrechnung haben, die Sie aufgrund eines Versorgerwechsels erhalten haben oder aus unserem Versorgungsgebiet verzogen sein, so können wir leider keine Ratenvereinbarung mit Ihnen schließen.

    Sofern Sie jedoch weiterhin unser Kunde sind, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, um die Höhe der Raten und die Laufzeit der Ratenzahlung zu vereinbaren. Es fallen 10 Euro Bearbeitungsgebühr und zusätzlich Zinsen an, die sich an der Höhe der Forderung und der Laufzeitlänge bemessen. Die Vereinbarung wird schriftlich festgehalten – um Ihnen und uns Sicherheit zu geben.

  • Der Wasserpreis setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: dem Arbeitspreis (für die verbrauchten Kubikmeter) und dem Grundpreis (verbrauchsunabhängig).

    In Häusern, in denen es nur eine gemeinsame Wassermessung für mehrere Wohneinheiten gibt, rechnen wir den Verbrauch mit dem Eigentümer und die Wassergrundgebühr, die je Wohneinheit anfällt, direkt mit dem jeweiligen Mieter ab.

    Der Vermieter wird den gesamten Wasserverbrauch zum Beispiel über Zwischenzähler auf die einzelnen Parteien herunterbrechen oder nach Personenanzahl berechnen.

    Sie erhalten in dem Fall also von Ihrem Vermieter eine Nebenkostenabrechnung mit Ihrem Wasserverbrauch und von den Stadtwerken eine Abrechnung mit null Kubikmeter Verbrauch, da wir lediglich die Pauschale mit Ihnen abrechnen.

  • Neben unserer Abrechnung für die Energie- und Wasserlieferungen erhalten Sie separat den Gebührenbescheid der Stadt Soltau für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung.

    Wir fassen daher beide Abrechnungsbeträge auf der ersten Seite (Übersicht der Gesamtkosten) für Sie zusammen. Diese Summe ist für Sie maßgeblich, die folgenden Seiten informieren Sie dann darüber, wie sich die Summe zusammensetzt.

    Sie erhalten daher nach dem Deckblatt zwei Rechnungsbestandteile:

    • Rechnung der Stadtwerke Soltau (Strom, Gas, Wasser)
    • Gebührenbescheid der Stadt Soltau (Schmutz- und Niederschlagswasser)

    Hierbei handelt es sich lediglich um eine getrennte Darstellung, die Abrechnung erfolgt nach wie vor über unsere Kundennummer, sodass Sie keine separate Zahlung an die Stadt Soltau leisten müssen oder eventuelle Guthaben separat erhalten.

  • Kein Problem, durch unsere Bestabrechnung stufen wir Sie immer automatisch in den günstigsten Tarif ein. Das heißt, wir würden Ihren Verbrauch zum für Sie vorteilhafteren Allgemeinen Tarif abrechnen.

  • Wenn uns zum Stichtag der Abrechnung kein korrekter Ablesewert vorliegt, wird eine rechnerische Ermittlung anhand der Vorjahresverbräuche und aktueller Wichtungswerte je nach Temperatur vorgenommen.

    Eine solche Schätzung ist für uns nur die letzte Lösung, da wir stets um korrekte Abrechnung der tatsächlichen Verbräuche bemüht sind. Manchmal lässt es sich aber nicht vermeiden; zum Beispiel, wenn Sie länger nicht zu Hause sind oder wir Sie aus anderen Gründen nicht erreichen können.

    Lassen Sie uns aber in jedem Fall schnellstmöglich korrekte Zählerstände zukommen – wenn unsere Schätzung deutlich davon abweicht, nehmen wir eine Korrektur Ihrer Abrechnung vor.

  • Der Grund dafür liegt in der Beschaffenheit des Gases: Es handelt sich hierbei um ein Naturprodukt, dessen Energiegehalt und Volumen schwankend ist.

    Durch einen Umrechnungsfaktor, den sogenannten Multiplikator, werden die Kubikmeter für die Abrechnung in Kilowattstunden umgewandelt.

FAQ-Bereich

Abschlagszahlung

  • Eine Erhöhung des monatlichen Abschlags ist jederzeit möglich.

    Sinnvoll ist dies, wenn sich zum Beispiel die Personenanzahl Ihres Haushaltes erhöht, Sie zusätzliche elektrische Geräte in Betrieb nehmen oder es einen Wasserschaden gab, der den Einsatz von Trocknungsgeräten zur Folge hat.

    Wenn es Gründe für eine Abschlagssenkung gibt (zum Beispiel weniger Personen im Haushalt), können wir Ihre monatliche Vorauszahlung reduzieren. Dieses bedarf einer kurzen schriftlichen Mitteilung.

    Grundsätzlich können Sie uns gerne im laufenden Abrechnungsjahr mit aktuellen Zählerständen kontaktieren, damit wir eine Proforma-Rechnung für Sie erstellen können. Wir errechnen dann, wie hoch ihr Verbrauch seit der letzten Abrechnung ist und rechnen Ihre geleisteten Zahlungen gegen. Dadurch zeigt sich, ob Ihre aktuelle Vorauszahlung zu Ihrem Verbrauch passt oder angepasst werden sollte.

    Wir empfehlen, eine Proforma-Rechnung in der Jahresmitte vorzunehmen.

  • Wir erheben elf monatliche Abschläge (vom 1. März bis 1. Januar) für zwölf Monate Energieverbrauch. Zum 1. Februar zahlen Sie keinen Abschlag, da Sie Ende Januar eines jeden Jahres unsere Jahresabrechnung erhalten. Aus dieser geht die neue Abschlagshöhe hervor, welche wir jedes Jahr aufgrund Ihres tatsächlichen Verbrauchs und unter Einbeziehung der aktuellen Preise neu berechnen.

    Der monatliche Abschlag ist immer am Monatsersten fällig und betrifft dann den Verbrauch des Vormonats. Sie zahlen beispielsweise am 1. März für den Verbrauch im Februar, also rückwirkend. Eine Abschlagszahlung zum 15. eines Monats bieten wir nicht an.

  • Um monatliche Abschläge und offene Forderungen aus Abrechnungen von Ihrem Konto abbuchen zu können, bedarf es eines SEPA-Lastschriftmandats.

    In unserem Online-Service-Portal können Sie Ihren Zahlweg jederzeit ändern und uns ein solches SEPA-Mandat ganz bequem digital erteilen.

    Alternativ können Sie uns gerne auf den bekannten Wegen kontaktieren, damit wir Ihnen ein Formular zusenden, welches Sie ausfüllen, unterschreiben und wieder bei uns einreichen können.

    Bitte beachten Sie, dass wir lediglich künftige Forderungen nach Erhalt des SEPA-Lastschriftmandats abbuchen können. Bereits bestehende Forderungen bedürfen einer Überweisung Ihrerseits. Wir bestätigen Ihnen den Erhalt des SEPA-Mandats schriftlich und teilen Ihnen den ersten Abbuchungstermin mit.

FAQ-Bereich

Diverse Themen

  • Bei einem Gartenwasserzähler handelt es sich um einen fest montierten Zähler, der den Verbrauch misst, der ausschließlich im Garten anfällt. Er dient dem Zweck, die Menge an Wasser zu ermitteln, die im Garten versickert und daher keiner Schmutzwassergebühr unterliegt.

    Einen solchen Zähler beauftragen Sie bei einem Installateur Ihrer Wahl auf Ihre eigene Rechnung. Der Installateur füllt das Formular „Einbaumeldung Zwischenwasserzähler“ aus und bescheinigt dadurch den fachmännischen Einbau. Darüber hinaus enthält diese Meldung Informationen über die Zählernummer, den Beginn-Stand und die Eichung des Zählers. Sobald die Einbaumeldung inklusive einer Rechnungskopie oder Bescheinigung korrekt bei uns vorliegt, wird der Zähler in unser Abrechnungssystem übernommen und Sie erhalten eine Bestätigung. Von nun an entfällt für alle Verbräuche dieses Zählers die Schmutzwassergebühr.

    Bitte beachten Sie, dass auch Gartenwasserzähler den eichrechtlichen Bestimmungen unterliegen und nach sechs Jahren (kostenpflichtig) ausgetauscht werden müssen. Wir erinnern Sie rechtzeitig an den Ablauf der Eichfrist.

  • In unserem Online-Service-Portal können Sie sich kostenlos registrieren.

    Sie erhalten dann Zugriff auf diverse Informationen, zum Beispiel ihr aktuelles Kontosaldo, Zählerstände, Verbrauchsübersichten und Rechnungen. Darüber hinaus können Sie Änderungen unkompliziert selbst vornehmen wie beispielsweise eine Abschlagserhöhung, eine Zahlartänderung oder Ihre Kontaktdaten aktualisieren. Auch einen Tarifwechsel können Sie ohne großen Aufwand vornehmen, einen Umzug melden oder Ihre Zählerstände übermitteln.

  • Bei Störungen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefonnummer: 05191 84-374.

    Unser Bereitschaftsdienst ist 24 Stunden am Tag für Sie da – zuverlässig und schnell.

  • Browser
    Unser Internet-Angebot ist für die aktuellste Browser-Generation optimiert. Ältere Browser werden von uns nicht mehr unterstützt.

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    Alle Texte auf den Seiten unseres Internet-Auftritts können Sie sich druckoptimiert ausdrucken. Wählen Sie dafür einfach die Tastenkombination Strg-P auf einem Windows- Rechner oder auf Apple-Rechnern cmd-P - oder in der Menuleiste den Befehl "Drucken/Print".

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FAQ-Bereich

Umzug

  • Wir benötigen von Ihnen eine schriftliche Abmeldung. Diese können Sie gerne formlos per E-Mail, Post oder Fax an uns richten.

    Folgende Angaben sollten darin enthalten sein:

    • Angabe der Verbrauchsstelle/Kundennummer
    • Datum der (geplanten oder bereits stattgefundenen) Schlüsselübergabe
    • die neue Adresse für Empfang der Schlussrechnung
    • Information zur Ablesung (Falls die Schlüsselübergabe bereits stattgefunden hat, teilen Sie uns die Zählerstände bitte mit. Sollte die Übergabe noch bevorstehen, benötigen wir die Information, ob Sie die Zählerstände selbst ablesen und uns anschließend übermitteln oder ob unser Außendienst das Ablesen der Zähler übernehmen soll.)
    • Information zur weiteren Nutzung (Gibt es einen direkten Nachmieter oder wird/wurde die Wohnung an den Eigentümer übergeben?)

    Alternativ können Sie eine Abmeldung auch über unser Online-Service-Portal vornehmen oder persönlich in unserem Kundenzentrum.

    Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Abmeldung zeitnah bekannt geben. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben haben wir nur die Möglichkeit, Abmeldungen sechs Wochen rückwirkend vorzunehmen.

  • Zum Abschluss eines Versorgungsvertrages benötigen wir von Ihnen folgende Angaben:

    • Angabe der Verbrauchsstelle
    • Name des Vormieters oder Benennung der Zählernummer
    • Datum der (geplanten oder bereits stattgefundenen) Schlüsselübergabe
    • Information zur Ablesung ((Falls die Schlüsselübergabe bereits stattgefunden hat, teilen Sie uns die Zählerstände bitte mit. Sollte die Übergabe noch bevorstehen, benötigen wir die Information, ob Sie die Zählerstände selbst ablesen und uns anschließend übermitteln oder ob unser Außendienst das Ablesen der Zähler übernehmen soll)
    • Ihre persönlichen Daten (vollständiger Name, Geburtsdatum, Kontaktdaten, gegebenenfalls Bankverbindung)

    Gerne senden wir Ihnen den Versorgungsvertrag auf dem Postweg zur Unterschrift zu. Alternativ können Sie auch über unser Online-Service-Portal Ihre Anmeldung vornehmen oder Ihren Versorgungsvertrag direkt bei uns im Kundenzentrum abschließen.

  • Ein Umzug bedeutet für die Stadtwerke eine Abmeldung und eine Neuanmeldung. Beides kann zu unterschiedlichen Terminen stattfinden, da Sie oftmals die neue Wohnung schon früher übergeben bekommen oder die bisherige Wohnung noch länger gemietet haben.

    Daher handelt es sich nicht um eine einfache Adressänderung, sondern eine Kombination aus den Antworten zu Frage 1 und 2.

FAQ-Bereich

Lieferantenwechsel

  • Heutzutage ist es leider keine Seltenheit, dass Stromanbieter deutschlandweit mit unlauteren Mitteln versuchen, ihren Kundenstamm zu vergrößern.

    Der Wechsel des Strom- oder Gasanbieters kann von Dritten bereits mit wenigen Informationen in die Wege geleitet werden – beispielsweise mit Name, Adresse und Nummer des Strom- oder Gaszählers. So soll es Verbrauchern ermöglicht werden, schnell und unkompliziert ihren Energieversorger zu wechseln. Der scheinbar unkomplizierte Wechselprozess wird allerdings immer wieder missbraucht. Verbraucher sollten daher verinnerlichen: Fragt ein Anrufer persönliche Daten ab und möchte sogar die Zählernummer wissen, sollten Sie das Gespräch beenden.

    Um gegen diese fragwürdigen Akquisemethoden vorzugehen, ist eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur ein sinnvolles Mittel. Unter folgendem Link gelangen Sie zum entsprechenden Beschwerdeformular:

    https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/Aerger/Faelle/UEW/beschwerde/start.html

  • Wenn Sie einen Stromlieferungsvertrag mit einem anderen Anbieter abgeschlossen haben, muss dieser auch direkt bei dieser Firma widerrufen werden.

    Sie haben dazu 14 Tage nach Vertragsabschluss Zeit. Der Widerruf sollte im Idealfall nachweisbar innerhalb dieser Frist ausgesprochen werden und zum Beispiel per Einschreiben mit Rückschein über die Deutsche Post versendet werden.

    Wir empfehlen Ihnen, vorab telefonisch Ihren Widerruf bei Ihrem Anbieter anzukündigen und dann zeitgleich das Einschreiben auf den Weg zu bringen.

  • Ja, denn der Strom/das Erdgas wird in Soltau generell über das Verteilnetz der Stadtwerke Soltau bereitgestellt.

  • Neben dem sicheren und störungsfreien Betrieb des Stromnetzes in Soltau sind die Stadtwerke Soltau gleichzeitig Ihr grundzuständiger Messstellenbetreiber.

    Da es sich bei Ihrem Stromzähler um eine sogenannte „moderne Messeinrichtung“ handelt, kommt das „Gesetz über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen“ (Messstellenbetriebsgesetz, MsbG) zum Tragen.

    Eine moderne Messeinrichtung (mME) ist ein digitaler Stromzähler, der den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit widerspiegelt. Damit ermöglicht er eine detaillierte Verbrauchsdarstellung und kann über ein Smart-Meter-Gateway sicher in ein Kommunikationsnetz eingebunden werden.

    Weitere Informationen dazu erhalten Sie über die Internetseite der Bundesnetzagentur www.bundesnetzagentur.de.

    Ihr Stromlieferant hat uns darüber informiert, dass dieser für Ihren Stromzähler die Zahlung des Entgelts für den Messstellenbetrieb nicht mehr für Sie vornehmen wird. Ihr Lieferant nutzt damit sein Wahlrecht nach § 9 Messstellenbetriebsgesetz, dass das Entgelt für den Messstellenbetrieb nicht mit ihm, sondern direkt mit dem jeweiligen Anschlussnutzer, im vorliegenden Fall also mit Ihnen, abgerechnet wird.

    Dementsprechend sind wir laut Messstellenbetriebsgesetz als grundzuständiger Messstellenbetreiber verpflichtet, Ihnen als Anschlussnutzer das Entgelt für den Messstellenbetrieb direkt in Rechnung zu stellen.

    Sollte sich aus dem Vertrag mit Ihrem Lieferanten eine andere Regelung hinsichtlich der Übernahme der Kosten ergeben, sollten Sie unverzüglich mit diesem Kontakt aufnehmen.

    Die Abrechnung des vorstehenden Entgelts erfolgt Tag genau und einmal jährlich zum 31. Dezember.

  • In der Regel sind die Stadtwerke Soltau als Netz- und Messstellenbetreiber für das Soltauer Stadtgebiet auch für die Ablesung verantwortlich. Deshalb erhalten Sie weiterhin die Selbstablesekarte von uns beziehungsweise kommt der Ableser in unserem Auftrag zu Ihnen. Die Ablesedaten übermitteln die Stadtwerke Soltau dann an Ihren Lieferanten.

  • Der Netzbetreiber ist für die Instandhaltung und den Ausbau des Stromverteilungs-/ Erdgasnetzes verantwortlich. Sollte ein Defekt am Verteilnetz auftreten, ist das Störungsmanagement der Stadtwerke Soltau rund um die Uhr unter der Nummer 05191 84-374 erreichbar.

  • Falls Ihr neuer Lieferant Ihre Verbrauchsstelle nicht mit Strom/Erdgas versorgen kann, übernehmen wir selbstverständlich Ihre Energieversorgung ohne Unterbrechung für Sie. In diesem Fall kommt ein neuer Strom- /Erdgasliefervertrag im Rahmen der Ersatzversorgung mit den Stadtwerken Soltau zu Stande.

  • Als kompetenter Energiedienstleister mit über 125-jähriger Erfahrung bieten die Stadtwerke Ihren Kunden eine zuverlässige, umweltgerechte, regenerative und atomstromfreie sowie preiswerte Energieversorgung. Informieren Sie sich über unser breites Produktangebot unter www.sw-soltau.de oder besuchen Sie uns in unserem Kundencenter am Weinberg 46 in Soltau. Hier bieten wir Ihnen darüber hinaus folgende Services:

    • Kundenservice – ob Energiespartipps, Infos zu Modernisierungen, Fördermitteln oder die persönliche Energieberatung vor Ort: Sie werden immer individuell und fachkundig beraten.
    • Persönlicher Ansprechpartner – kein anonymes Callcenter: Bei uns kümmert sich bei allen Fragen rund um das Thema Energie Ihr persönlicher Ansprechpartner um Sie.
    • Gewinne bleiben in der Region – Überschüsse fließen nicht an Aktionäre. Wir investieren im Versorgungsgebiet, bilden aus, sichern Arbeitsplätze und zahlen hier Gewerbesteuer.
    • Das gute Gefühl etwas für die Stadt zu tun. Wir unterstützen neben Sport und Kultur auch gemeinnützige sowie soziale Einrichtungen in der Region und besonders die Jugend!
    • 100 Prozent NaturStrom für ganz Soltau: Als erster niedersächsischer Versorger beliefern wir unsere Kunden seit dem 1. Januar 2008 ausschließlich mit 100 Prozent Naturstrom – garantiert atomstromfrei und ohne CO2-Emissionen!
    • 100 Prozent NaturGas: Als erster niedersächsischer Versorger beliefern wir unsere Haushalts- und Gewerbekunden seit dem 1. Januar 2011 ausschließlich mit klimaneutralem Gas – garantiert ohne CO2-Emissionen!
  • Rufen Sie uns einfach unter der Nummer 05191 84-251 an, lassen Sie sich in unserem Kundencenter vor Ort beraten oder senden Sie uns gerne eine E-Mail an info@sw-soltau.de. Alles Weitere erledigen wir für Sie. Versprochen!

Energie-Steckbrief für Wohngebäude

Ein Energieausweis enthält die Daten zur Energieeffizienz sowie zu den anfallenden Energiekosten eines Gebäudes. Er ist quasi dessen Energie-Steckbrief und mittlerweile für alle Wohngebäude Pflicht. Durch die Auflistung schafft er mehr Transparenz. Denn wer den energetischen Zustand seines Heims kennt, kann seine Nebenkosten besser abschätzen.

Es gibt zwei Varianten: den Bedarfs- und den Verbrauchsausweis.

Der Verbrauchsausweis

Ein Verbrauchsausweis entsteht auf Grundlage der Heizkostenabrechnungen und gibt den Energieverbrauch der Nutzer bei Heizung und Warmwasser in den vergangenen drei Jahren an. Die Bewertung hängt somit vom individuellen Heizverhalten ab. Den Ausweis können Ihre Stadtwerke für Sie erstellen. Voraussetzung ist laut Energieeinsparverordnung, dass beim Bau des betreffenden Gebäudes mindestens die Wärmeschutzverordnung (WSVO) von 1977 eingehalten wurde. Mit den sw Soltau als Ihrem zuverlässigen und leistungsstarken Energieversorger haben Sie einen verlässlichen Partner, der Ihnen die sorgfältige Ausstellung ermöglicht.

Preisblatt für Energieverbrauchsausweis für Wohngebäude

Checkliste für Energieverbrauchsausweis für Wohngebäude

 


 

Der Bedarfsausweis

Für einen Bedarfsausweis nimmt ein Fachmann in einer technischen Analyse die Bausubstanz und Heizungsanlage des Gebäudes unter die Lupe. Er deckt die energetischen Schwachstellen auf und gibt fundierte Tipps für eine Modernisierung. Aufgrund des energetischen Zustands berechnet er die Energie, die für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung bei durchschnittlicher Nutzung benötigt wird. Diesen Ausweis bieten Ihre Stadtwerke nicht an. Seit 2008 allerdings müssen Vermieter von kleinen, energetisch unsanierten Wohngebäuden mit bis zu vier Wohnungen, für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, den Bedarfsausweis vorlegen. Wohngebäude, die neu gebaut werden, benötigen seit 2002 ohnehin einen.

Informationen

Was tun bei Gasgeruch?

Das von Natur aus geruchlose Erdgas erhält eine markante Duftnote, so dass Sie auch kleinste Mengen austretenden Gases schnell bemerken. Wenn Ihre Nase den beigemischten Duftstoff wahrnimmt, sollten Sie aber nicht Panik verfallen. Auch wenn Gasgeruch nur in seltenen Fällen auftritt, so gilt es, Ruhe zu bewahren und auf folgende Hinweise zu achten:

Schritt 1

Schließen Sie die Absperreinrichtung am Gaszähler oder am Gasanschluss.

Schritt 2

Nicht rauchen, telefonieren (auch nicht mit dem Handy), keinen Lichtschalter betätigen oder Stecker aus der Dose ziehen. Offenes Feuer ist absolut tabu und auch an elektrischen Geräten können kleine Funken entstehen.

Schritt 3

Für Durchzug sorgen: Fenster und Türen öffnen. Das senkt die Gaskonzentration im Raum/ in der Wohnung. Die Dunstabzugshaube oder Ventilatoren sind hier natürlich aufgrund der Funkenbildung ebenso tabu!

Schritt 4

Warnen Sie Ihre Nachbarn, klopfen Sie sie raus. Betätigen Sie keine Klingel und keine Lichtschalter im Treppenhaus!

Schritt 5

Verlassen Sie bei starkem Gasgeruch das Haus.

Schritt 6

Verständigen Sie die Stadtwerke, indem Sie Ihr Handy außerhalb des Gebäudes oder das Telefon im Nachbargebäude benutzen. Sollten Sie die Nummer nicht parat haben, können Sie auch die Feuerwehr kontaktieren. Sie informiert dann Ihre Stadtwerke.

Kontakt-Center

Stadtwerke Soltau

Genereller Kontakt

Tel.: (05191) 84-0
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Technische Bereitschaft

Im Notfall und Störung
Tel.: (05191) 84-374
24 Stunden für Sie da

Öffnungszeiten

Mo - Mi: 8:00 - 16:30 Uhr
Do: 8:00 - 17:30 Uhr
Fr: 7:00 - 12:00 Uhr

Geschäftsleitung

Geschäftsführer Daniel Toepfer

Daniel Töpfer
Geschäftsführer

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Tel.: (05191) 84-200

 

Volker Stegen

Volker Stegen
Prokurist & Kaufmännische Leitung

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Tel.: (05191) 84-400

 

Frank Brembach

Frank Brembach
Prokurist & Leitung Netzmanagement

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Tel.: (05191) 84-305

 

Andrea Grüneklee

Andrea Grüneklee
Assistenz der Geschäftsführung

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Tel.: (05191) 84-210

 

Nicola Sausse

Nicola Sausse
Stabsstelle Projektkoordination

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Tel.: (05191) 84-201

 

Daniela Gebers

Daniela Gebers
Stabsstelle Unternehmens-kommunikation

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Tel.: (05191) 84-202

Vertrieb Energie / Dienstleistungen

Daniel Franke

Daniel Franke
Leitung Vertrieb / Energieeinkauf

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Tel.: (05191) 84-252

 Jette Reichelt

Jette Reichelt
Vertrieb

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Tel.: (05191) 84-434

 Franziska Meyn

Franziska Meyn
Vertrieb

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Tel.: (05191) 84-250

Leitung Abrechnung / Service

Wolfgang Mayer

Wolfgang Mayer

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Tel.: (05191) 84-256

 Kiara Torna

Kiara Torno

Tel.: (05191) 84-249

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 Christin Ziesemer

Christin Ziesemer

Tel.: (05191) 84-242

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 Claudia Bach

Claudia Bach

Tel.: (05191) 84-240

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 Julia Meyer

Julia Meyer

Tel.: (05191) 84-243

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 Jana Peters

Jana Peters

Tel.: (05191) 84-248

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 Melanie Peter

Melanie Peter

Tel.: (05191) 84-255

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 Birte Müller

Birte Müller

Tel.: (05191) 84-247

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Rebecca Sophia Strehse

Rebecca Sophia Strehse

Tel.: (05191) 84-241

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Bettina von Frieling

Bettina von Frieling

Tel.: (05191) 84-258

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Sigrid Engmann

Sigrid Engmann

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Tel.: (05191) 84-253

Bettina von Frieling

Bettina von Frieling

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Tel.: (05191) 84-258

 

Paul Sosnowski

Paul Sosnowski
Gas- und Wasserversorgung / Hausanschlüsse

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Tel.: (05191) 84-320

 

Jürgen Brümmerhoff

Jürgen Brümmerhoff
Stromversorgung / Hausanschlüsse

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Tel.: (05191) 84-310

 

Marcel Peters

Marcel Peters
Stromversorgung / Hausanschlüsse

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Tel.: (05191) 84-315

Stadtentwässerung

Michael Jerokowski

Michael Jerokowski
Leitung Stadtentwässerung

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Tel.: (05191) 84-270

 

Sandra Elling

Sandra Elling-Grünhagen
Abwassermeisterin

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Tel.: (05191) 84-271

Personalabteilung

Christine Götz

Christine Götz

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Tel.: (05191) 84-424

 

Sandra Garten

Sandra Garten

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Tel.: (05191) 84-416

Netzmanagement

Frank Brembach

Frank Brembach
Prokurist, Leitung Netzmanagement

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Tel.: (05191) 84-305

 

Frank Schmidt

Frank-R. Schmidt
Netzmanagement Wärmeversorgung
Energiedatenmanagement Strom
Energieberatung

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Tel.: (05191) 84-238

 

Rüdiger-Joachim Bade

Rüdiger-Joachim Bade
Netzmanagement
Stromversorgung

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Tel.: (05191) 84-340

 

Sascha Baden

Sascha Baden
Netzmanagement
Gas- und Wasserversorgung

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Tel.: (05191) 84-325

 

Patrick Söhnholz

Patrick Söhnholz
Energiedatenmanagement Gas
Einspeisemanagement

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Tel.: (05191) 84-236

 

Frank Wesseloh

Frank Wesseloh
Netzmanagement Glasfasernetz

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Tel.: (05191) 84-230

 Messstellenbetrieb

Irina Sawgorodnaja

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