Fragecenter

Noch Fragen? - Wir haben Antworten für Ihre wichtigsten Fragen, kurz und präzise für Sie aufbereitet.

FAQ-Bereich

Abrechnung

  • Die Jahresablesung findet zum 31. Dezember eines jeden Jahres statt. Unsere Ableseaufforderung erhalten Sie vorab per Mail oder als Ablesekarte per Post.

    In einzelnen Fällen nehmen unsere Ableser die Zählerablesung vor. Sie erhalten dann keine Ableseaufforderung von uns. Unsere Ableser können sich ausweisen: Entweder tragen sie ihren Dienstausweis sichtbar oder zeigen ihn gerne auf Nachfrage.

    Alternativ können Sie uns Ihre Ablesewerte gerne selbst übermitteln – telefonisch, per E-Mail oder Post, persönlich im Kundenzentrum oder über unser Online-Service-Portal.

  • Wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, brauchen Sie sich um nichts zu kümmern. Wir buchen fällige Zahlungen automatisch von Ihrem Konto ab.

    Wenn Sie selber an uns überweisen möchten, geben Sie bitte Ihre Kundennummer im Verwendungszeck an, damit wir Ihre Zahlung zuordnen können.

    Folgende Bankverbindungen von uns stehen Ihnen dafür zur Auswahl:

    Kreissparkasse Soltau:

    IBAN: DE34 2585 1660 0000 1074 17
    BIC: NOLADE21SOL

    Volksbank Lüneburger Heide eG:

    IBAN: DE43 2406 0300 2412 4273 00
    BIC: GENODEF1NBU

    Postbank Hannover:

    IBAN: DE29 2501 0030 0005 9543 08
    BIC: PBNKDEFF

  • Nachdem wir die Zählerstände erhalten haben, prüfen wir diese auf Plausibilität. Gibt es Abweichungen zu den Vorjahren, kann es vorkommen, dass wir Kontakt zu Ihnen aufnehmen und um Hilfe bei der Klärung bitten. Manchmal gibt es Gründe für die Abweichungen oder es liegt ein Ablesefehler vor.

    Sofern Ihre Ablesewerte vorliegen und plausibel sind, erstellen wir Ihre Jahresabrechnung. Diese erhalten Sie in jedem Jahr Ende Januar / Anfang Februar.

  • Eine Ratenvereinbarung ist grundsätzlich möglich. Hierbei handelt es sich allerdings um eine Serviceleistung, welche wir nur unseren Energiekunden anbieten. Sollten Sie eine Restforderung aus einer Abrechnung haben, die Sie aufgrund eines Versorgerwechsels erhalten haben oder aus unserem Versorgungsgebiet verzogen sein, so können wir leider keine Ratenvereinbarung mit Ihnen schließen.

    Sofern Sie jedoch weiterhin unser Kunde sind, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, um die Höhe der Raten und die Laufzeit der Ratenzahlung zu vereinbaren. Es fallen 10 Euro Bearbeitungsgebühr und zusätzlich Zinsen an, die sich an der Höhe der Forderung und der Laufzeitlänge bemessen. Die Vereinbarung wird schriftlich festgehalten – um Ihnen und uns Sicherheit zu geben.

  • Der Wasserpreis setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: dem Arbeitspreis (für die verbrauchten Kubikmeter) und dem Grundpreis (verbrauchsunabhängig).

    In Häusern, in denen es nur eine gemeinsame Wassermessung für mehrere Wohneinheiten gibt, rechnen wir den Verbrauch mit dem Eigentümer und die Wassergrundgebühr, die je Wohneinheit anfällt, direkt mit dem jeweiligen Mieter ab.

    Der Vermieter wird den gesamten Wasserverbrauch zum Beispiel über Zwischenzähler auf die einzelnen Parteien herunterbrechen oder nach Personenanzahl berechnen.

    Sie erhalten in dem Fall also von Ihrem Vermieter eine Nebenkostenabrechnung mit Ihrem Wasserverbrauch und von den Stadtwerken eine Abrechnung mit null Kubikmeter Verbrauch, da wir lediglich die Pauschale mit Ihnen abrechnen.

  • Neben unserer Abrechnung für die Energie- und Wasserlieferungen erhalten Sie separat den Gebührenbescheid der Stadt Soltau für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung.

    Wir fassen daher beide Abrechnungsbeträge auf der ersten Seite (Übersicht der Gesamtkosten) für Sie zusammen. Diese Summe ist für Sie maßgeblich, die folgenden Seiten informieren Sie dann darüber, wie sich die Summe zusammensetzt.

    Sie erhalten daher nach dem Deckblatt zwei Rechnungsbestandteile:

    • Rechnung der Stadtwerke Soltau (Strom, Gas, Wasser)
    • Gebührenbescheid der Stadt Soltau (Schmutz- und Niederschlagswasser)

    Hierbei handelt es sich lediglich um eine getrennte Darstellung, die Abrechnung erfolgt nach wie vor über unsere Kundennummer, sodass Sie keine separate Zahlung an die Stadt Soltau leisten müssen oder eventuelle Guthaben separat erhalten.

  • Kein Problem, durch unsere Bestabrechnung stufen wir Sie immer automatisch in den günstigsten Tarif ein. Das heißt, wir würden Ihren Verbrauch zum für Sie vorteilhafteren Allgemeinen Tarif abrechnen.

  • Wenn uns zum Stichtag der Abrechnung kein korrekter Ablesewert vorliegt, wird eine rechnerische Ermittlung anhand der Vorjahresverbräuche und aktueller Wichtungswerte je nach Temperatur vorgenommen.

    Eine solche Schätzung ist für uns nur die letzte Lösung, da wir stets um korrekte Abrechnung der tatsächlichen Verbräuche bemüht sind. Manchmal lässt es sich aber nicht vermeiden; zum Beispiel, wenn Sie länger nicht zu Hause sind oder wir Sie aus anderen Gründen nicht erreichen können.

    Lassen Sie uns aber in jedem Fall schnellstmöglich korrekte Zählerstände zukommen – wenn unsere Schätzung deutlich davon abweicht, nehmen wir eine Korrektur Ihrer Abrechnung vor.

  • Der Grund dafür liegt in der Beschaffenheit des Gases: Es handelt sich hierbei um ein Naturprodukt, dessen Energiegehalt und Volumen schwankend ist.

    Durch einen Umrechnungsfaktor, den sogenannten Multiplikator, werden die Kubikmeter für die Abrechnung in Kilowattstunden umgewandelt.

FAQ-Bereich

Abschlagszahlung

  • Eine Erhöhung des monatlichen Abschlags ist jederzeit möglich.

    Sinnvoll ist dies, wenn sich zum Beispiel die Personenanzahl Ihres Haushaltes erhöht, Sie zusätzliche elektrische Geräte in Betrieb nehmen oder es einen Wasserschaden gab, der den Einsatz von Trocknungsgeräten zur Folge hat.

    Wenn es Gründe für eine Abschlagssenkung gibt (zum Beispiel weniger Personen im Haushalt), können wir Ihre monatliche Vorauszahlung reduzieren. Dieses bedarf einer kurzen schriftlichen Mitteilung.

    Grundsätzlich können Sie uns gerne im laufenden Abrechnungsjahr mit aktuellen Zählerständen kontaktieren, damit wir eine Proforma-Rechnung für Sie erstellen können. Wir errechnen dann, wie hoch ihr Verbrauch seit der letzten Abrechnung ist und rechnen Ihre geleisteten Zahlungen gegen. Dadurch zeigt sich, ob Ihre aktuelle Vorauszahlung zu Ihrem Verbrauch passt oder angepasst werden sollte.

    Wir empfehlen, eine Proforma-Rechnung in der Jahresmitte vorzunehmen.

  • Wir erheben elf monatliche Abschläge (vom 1. März bis 1. Januar) für zwölf Monate Energieverbrauch. Zum 1. Februar zahlen Sie keinen Abschlag, da Sie Ende Januar eines jeden Jahres unsere Jahresabrechnung erhalten. Aus dieser geht die neue Abschlagshöhe hervor, welche wir jedes Jahr aufgrund Ihres tatsächlichen Verbrauchs und unter Einbeziehung der aktuellen Preise neu berechnen.

    Der monatliche Abschlag ist immer am Monatsersten fällig und betrifft dann den Verbrauch des Vormonats. Sie zahlen beispielsweise am 1. März für den Verbrauch im Februar, also rückwirkend. Eine Abschlagszahlung zum 15. eines Monats bieten wir nicht an.

  • Um monatliche Abschläge und offene Forderungen aus Abrechnungen von Ihrem Konto abbuchen zu können, bedarf es eines SEPA-Lastschriftmandats.

    In unserem Online-Service-Portal können Sie Ihren Zahlweg jederzeit ändern und uns ein solches SEPA-Mandat ganz bequem digital erteilen.

    Alternativ können Sie uns gerne auf den bekannten Wegen kontaktieren, damit wir Ihnen ein Formular zusenden, welches Sie ausfüllen, unterschreiben und wieder bei uns einreichen können.

    Bitte beachten Sie, dass wir lediglich künftige Forderungen nach Erhalt des SEPA-Lastschriftmandats abbuchen können. Bereits bestehende Forderungen bedürfen einer Überweisung Ihrerseits. Wir bestätigen Ihnen den Erhalt des SEPA-Mandats schriftlich und teilen Ihnen den ersten Abbuchungstermin mit.

FAQ-Bereich

Diverse Themen

  • Bei einem Gartenwasserzähler handelt es sich um einen fest montierten Zähler, der den Verbrauch misst, der ausschließlich im Garten anfällt. Er dient dem Zweck, die Menge an Wasser zu ermitteln, die im Garten versickert und daher keiner Schmutzwassergebühr unterliegt.

    Einen solchen Zähler beauftragen Sie bei einem Installateur Ihrer Wahl auf Ihre eigene Rechnung. Der Installateur füllt das Formular „Einbaumeldung Zwischenwasserzähler“ aus und bescheinigt dadurch den fachmännischen Einbau. Darüber hinaus enthält diese Meldung Informationen über die Zählernummer, den Beginn-Stand und die Eichung des Zählers. Sobald die Einbaumeldung inklusive einer Rechnungskopie oder Bescheinigung korrekt bei uns vorliegt, wird der Zähler in unser Abrechnungssystem übernommen und Sie erhalten eine Bestätigung. Von nun an entfällt für alle Verbräuche dieses Zählers die Schmutzwassergebühr.

    Bitte beachten Sie, dass auch Gartenwasserzähler den eichrechtlichen Bestimmungen unterliegen und nach sechs Jahren (kostenpflichtig) ausgetauscht werden müssen. Wir erinnern Sie rechtzeitig an den Ablauf der Eichfrist.

  • In unserem Online-Service-Portal können Sie sich kostenlos registrieren.

    Sie erhalten dann Zugriff auf diverse Informationen, zum Beispiel ihr aktuelles Kontosaldo, Zählerstände, Verbrauchsübersichten und Rechnungen. Darüber hinaus können Sie Änderungen unkompliziert selbst vornehmen wie beispielsweise eine Abschlagserhöhung, eine Zahlartänderung oder Ihre Kontaktdaten aktualisieren. Auch einen Tarifwechsel können Sie ohne großen Aufwand vornehmen, einen Umzug melden oder Ihre Zählerstände übermitteln.

  • Bei Störungen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefonnummer: 05191 84-374.

    Unser Bereitschaftsdienst ist 24 Stunden am Tag für Sie da – zuverlässig und schnell.

  • Browser
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Umzug

  • Wir benötigen von Ihnen eine schriftliche Abmeldung. Diese können Sie gerne formlos per E-Mail, Post oder Fax an uns richten.

    Folgende Angaben sollten darin enthalten sein:

    • Angabe der Verbrauchsstelle/Kundennummer
    • Datum der (geplanten) Schlüsselübergabe
    • die neue Adresse für Empfang der Schlussrechnung
    • Information zur Ablesung (Wir benötigen die Information, ob Sie die Zählerstände selbst ablesen und uns anschließend übermitteln oder ob unser Außendienst das Ablesen der Zähler übernehmen soll.)
    • Information zur weiteren Nutzung (Gibt es einen direkten Nachmieter oder wird die Wohnung an den Eigentümer übergeben?)

    Alternativ können Sie eine Abmeldung auch über unser Online-Service-Portal vornehmen oder persönlich in unserem Kundenzentrum.

    Bitte beachten Sie, dass wir Ihre schriftliche Abmeldung mindestens zwei Wochen vor der geplanten Schlüsselübergabe benötigen. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben haben wir keine Möglichkeit mehr, rückwirkende Abmeldungen vorzunehmen.

  • Zum Abschluss eines Versorgungsvertrages benötigen wir von Ihnen folgende Angaben:

    • Angabe der Verbrauchsstelle
    • Benennung der Zählernummer
    • Datum der (geplanten) Schlüsselübergabe
    • Information zur Ablesung (Wir benötigen die Information, ob Sie die Zählerstände selbst ablesen und uns anschließend übermitteln oder ob unser Außendienst das Ablesen der Zähler übernehmen soll)
    • Ihre persönlichen Daten (vollständiger Name, Geburtsdatum, Kontaktdaten, gegebenenfalls Bankverbindung)

    Gerne senden wir Ihnen den Versorgungsvertrag auf dem Postweg zur Unterschrift zu. Alternativ können Sie auch über unser Online-Service-Portal Ihre Anmeldung vornehmen oder Ihren Versorgungsvertrag direkt bei uns im Kundenzentrum abschließen.

  • Ein Umzug bedeutet für die Stadtwerke eine Abmeldung und eine Neuanmeldung. Beides kann zu unterschiedlichen Terminen stattfinden, da Sie oftmals die neue Wohnung schon früher übergeben bekommen oder die bisherige Wohnung noch länger gemietet haben.

    Daher handelt es sich nicht um eine einfache Adressänderung, sondern eine Kombination aus den Antworten zu Frage 1 und 2.

  • Auch Eigentümerwechsel müssen im Voraus gemeldet werden. Andernfalls bleibt die Lieferstelle auf den Vorbesitzer registriert. Bitte stellen Sie als Eigentümer oder Hausverwaltung sicher, dass alle relevanten Daten (Adresse, Zählernummer bzw. MaLo-ID) vollständig und rechtzeitig übermittelt werden.

  • Dann bleiben Sie an der alten Adresse weiterhin als Vertragspartner registriert - und müssen unter Umständen weiter zahlen.

  • Jeder, der einen Umzug plant, ist von der neuen Regelung betroffen. Wenn Sie umziehen und Ihren Energievertrag mitnehmen möchten, melden Sie sich bitte mindestens 14 Tage vor Ihrem Ein- oder Auszug bei uns. An- und Abmeldungen bei Umzügen sind ab dem 06.06.2025 nicht mehr rückwirkend möglich. Ab diesem Datum können An- und Abmeldungen durch die technische Umstellung nur noch zu einem in der Zukunft liegenden Termin durchgeführt werden.

    Wichtig: Am Umzugstag müssen Sie den Zählerstand ablesen und uns spätestens innerhalb von 14 Tagen übermitteln – das geht bspw. ganz unkompliziert über unser Online-Service-Portal.

  • Rein technisch ist ein Anbieterwechsel ab dem 06.06.2025 an Werktagen innerhalb von 24 Stunden möglich. Die 24-Stunden-Regelung betrifft jedoch die Bearbeitungszeit durch den Versorger. Vertragliche Laufzeiten und Kündigungsfristen bleiben bestehen.

  • Die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) ist eine elfstellige Nummer, die jede Verbrauchsstelle eindeutig kennzeichnet und ab Juni 2025 die Zählernummer bei Wechselprozessen ersetzt. Sie dient der Kommunikation und dem Datenaustausch zwischen Marktpartnern. Sie finden die MaLo-ID auf Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung oder erhalten sie in unserem Kundencenter.

  • Gerne senden wir Ihnen den Versorgungsvertrag auf dem Postweg zur Unterschrift zu. Alternativ können Sie auch über unser Online-Service-Portal Ihre Anmeldung vornehmen oder Ihren Versorgungsvertrag direkt bei uns im Kundenzentrum abschließen. Ab dem 06.06.2025 muss beim Wechsel die sogenannte Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) angegeben werden. Diese ersetzt die bisher übliche Zählernummer und identifiziert Ihre Verbrauchsstelle eindeutig.

  • Selbstverständlich! Ab dem 06.06.2025 können Sie werktags innerhalb von 24 Stunden zu uns wechseln. Der technische Ablauf erfolgt in enger Abstimmung mit Marktpartnern wie Netz- und Messstellenbetreibern sowie dem bisherigen und neuen Energielieferanten. Gerne kümmern wir uns auch künftig um den kompletten Wechselprozess und damit um einen nahtlosen Übergang in Ihren neuen Tarif bei uns.

  • Ab dem 06.06.2025 können Kundinnen und Kunden werktags innerhalb von 24 Stunden ihren Anbieter wechseln. Paragraf 20a des Energiewirtschaftsgesetzes gibt Energieanbietern wie den Stadtwerken Soltau vor, dass dies technisch möglich sein muss. Die neue Regelung basiert auf einer EU-weiten Richtlinie, die den Energiemarkt flexibler, schneller und kundenfreundlicher machen soll. Wichtig: Kundinnen und Kunden sind weiterhin an ihre vertraglichen Laufzeiten und Fristen gebunden.

  • Ab sofort muss der Stromvertrag rechtzeitig zum tatsächlichen Ein- oder Auszug angemeldet werden – sowohl vom ausziehenden als auch vom einziehenden Mieter. Bei einem Leerstand gilt dies ebenfalls für den Vermieter.

    Eine rückwirkende An- oder Abmeldung durch den Stromanbieter ist nach den neuen Vorgaben leider nicht mehr möglich. Maßgeblich ist künftig nur noch der gemeldete Tag als Vertragsbeginn oder -ende. Damit sollen Abrechnungsfehler vermieden und der Stromverbrauch eindeutig zugeordnet werden.

    Unser Tipp: Notieren Sie bei der Wohnungsübergabe unbedingt die Zählerstände – am besten gemeinsam und schriftlich. So lassen sich Missverständnisse im Nachhinein vermeiden.

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Lieferantenwechsel

  • Heutzutage ist es leider keine Seltenheit, dass Stromanbieter deutschlandweit mit unlauteren Mitteln versuchen, ihren Kundenstamm zu vergrößern.

    Der Wechsel des Strom- oder Gasanbieters kann von Dritten bereits mit wenigen Informationen in die Wege geleitet werden – beispielsweise mit Name, Adresse und Nummer des Strom- oder Gaszählers. So soll es Verbrauchern ermöglicht werden, schnell und unkompliziert ihren Energieversorger zu wechseln. Der scheinbar unkomplizierte Wechselprozess wird allerdings immer wieder missbraucht. Verbraucher sollten daher verinnerlichen: Fragt ein Anrufer persönliche Daten ab und möchte sogar die Zählernummer wissen, sollten Sie das Gespräch beenden.

    Um gegen diese fragwürdigen Akquisemethoden vorzugehen, ist eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur ein sinnvolles Mittel. Unter folgendem Link gelangen Sie zum entsprechenden Beschwerdeformular:

    https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/Aerger/Faelle/UEW/beschwerde/start.html

  • Wenn Sie einen Stromlieferungsvertrag mit einem anderen Anbieter abgeschlossen haben, muss dieser auch direkt bei dieser Firma widerrufen werden.

    Sie haben dazu 14 Tage nach Vertragsabschluss Zeit. Der Widerruf sollte im Idealfall nachweisbar innerhalb dieser Frist ausgesprochen werden und zum Beispiel per Einschreiben mit Rückschein über die Deutsche Post versendet werden.

    Wir empfehlen Ihnen, vorab telefonisch Ihren Widerruf bei Ihrem Anbieter anzukündigen und dann zeitgleich das Einschreiben auf den Weg zu bringen.

  • Ja, denn der Strom/das Erdgas wird in Soltau generell über das Verteilnetz der Stadtwerke Soltau bereitgestellt.

  • Neben dem sicheren und störungsfreien Betrieb des Stromnetzes in Soltau sind die Stadtwerke Soltau gleichzeitig Ihr grundzuständiger Messstellenbetreiber.

    Da es sich bei Ihrem Stromzähler um eine sogenannte „moderne Messeinrichtung“ handelt, kommt das „Gesetz über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen“ (Messstellenbetriebsgesetz, MsbG) zum Tragen.

    Eine moderne Messeinrichtung (mME) ist ein digitaler Stromzähler, der den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit widerspiegelt. Damit ermöglicht er eine detaillierte Verbrauchsdarstellung und kann über ein Smart-Meter-Gateway sicher in ein Kommunikationsnetz eingebunden werden.

    Weitere Informationen dazu erhalten Sie über die Internetseite der Bundesnetzagentur www.bundesnetzagentur.de.

    Ihr Stromlieferant hat uns darüber informiert, dass dieser für Ihren Stromzähler die Zahlung des Entgelts für den Messstellenbetrieb nicht mehr für Sie vornehmen wird. Ihr Lieferant nutzt damit sein Wahlrecht nach § 9 Messstellenbetriebsgesetz, dass das Entgelt für den Messstellenbetrieb nicht mit ihm, sondern direkt mit dem jeweiligen Anschlussnutzer, im vorliegenden Fall also mit Ihnen, abgerechnet wird.

    Dementsprechend sind wir laut Messstellenbetriebsgesetz als grundzuständiger Messstellenbetreiber verpflichtet, Ihnen als Anschlussnutzer das Entgelt für den Messstellenbetrieb direkt in Rechnung zu stellen.

    Sollte sich aus dem Vertrag mit Ihrem Lieferanten eine andere Regelung hinsichtlich der Übernahme der Kosten ergeben, sollten Sie unverzüglich mit diesem Kontakt aufnehmen.

    Die Abrechnung des vorstehenden Entgelts erfolgt Tag genau und einmal jährlich zum 31. Dezember.

  • In der Regel sind die Stadtwerke Soltau als Netz- und Messstellenbetreiber für das Soltauer Stadtgebiet auch für die Ablesung verantwortlich. Deshalb erhalten Sie weiterhin die Selbstablesekarte von uns beziehungsweise kommt der Ableser in unserem Auftrag zu Ihnen. Die Ablesedaten übermitteln die Stadtwerke Soltau dann an Ihren Lieferanten.

  • Der Netzbetreiber ist für die Instandhaltung und den Ausbau des Stromverteilungs-/ Erdgasnetzes verantwortlich. Sollte ein Defekt am Verteilnetz auftreten, ist das Störungsmanagement der Stadtwerke Soltau rund um die Uhr unter der Nummer 05191 84-374 erreichbar.

  • Falls Ihr neuer Lieferant Ihre Verbrauchsstelle nicht mit Strom/Erdgas versorgen kann, übernehmen wir selbstverständlich Ihre Energieversorgung ohne Unterbrechung für Sie. In diesem Fall kommt ein neuer Strom- /Erdgasliefervertrag im Rahmen der Ersatzversorgung mit den Stadtwerken Soltau zu Stande.

  • Als kompetenter Energiedienstleister mit über 130-jähriger Erfahrung bieten die Stadtwerke Ihren Kunden eine zuverlässige, umweltgerechte, regenerative und atomstromfreie sowie preiswerte Energieversorgung. Informieren Sie sich über unser breites Produktangebot unter www.sw-soltau.de oder besuchen Sie uns in unserem Kundencenter am Weinberg 46 in Soltau. Hier bieten wir Ihnen darüber hinaus folgende Services:

    • Kundenservice – ob Energiespartipps, Infos zu Modernisierungen, Fördermitteln oder die persönliche Energieberatung vor Ort: Sie werden immer individuell und fachkundig beraten.
    • Persönlicher Ansprechpartner – kein anonymes Callcenter: Bei uns kümmert sich bei allen Fragen rund um das Thema Energie Ihr persönlicher Ansprechpartner um Sie.
    • Gewinne bleiben in der Region – Überschüsse fließen nicht an Aktionäre. Wir investieren im Versorgungsgebiet, bilden aus, sichern Arbeitsplätze und zahlen hier Gewerbesteuer.
    • Das gute Gefühl etwas für die Stadt zu tun. Wir unterstützen neben Sport und Kultur auch gemeinnützige sowie soziale Einrichtungen in der Region und besonders die Jugend!
    • 100 Prozent NaturStrom für ganz Soltau: Als erster niedersächsischer Versorger beliefern wir unsere Kunden seit dem 1. Januar 2008 ausschließlich mit 100 Prozent Naturstrom – garantiert atomstromfrei und ohne CO2-Emissionen!
  • Rufen Sie uns einfach unter der Nummer 05191 84-251 an, lassen Sie sich in unserem Kundencenter vor Ort beraten oder senden Sie uns gerne eine E-Mail an info@sw-soltau.de. Alles Weitere erledigen wir für Sie. Versprochen!

  • Auch Eigentümerwechsel müssen im Voraus gemeldet werden. Andernfalls bleibt die Lieferstelle auf den Vorbesitzer registriert. Bitte stellen Sie als Eigentümer oder Hausverwaltung sicher, dass alle relevanten Daten (Adresse, Zählernummer bzw. MaLo-ID) vollständig und rechtzeitig übermittelt werden.

  • Dann bleiben Sie an der alten Adresse weiterhin als Vertragspartner registriert - und müssen unter Umständen weiter zahlen.

  • Jeder, der einen Umzug plant, ist von der neuen Regelung betroffen. Wenn Sie umziehen und Ihren Energievertrag mitnehmen möchten, melden Sie sich bitte mindestens 14 Tage vor Ihrem Ein- oder Auszug bei uns. An- und Abmeldungen bei Umzügen sind ab dem 06.06.2025 nicht mehr rückwirkend möglich. Ab diesem Datum können An- und Abmeldungen durch die technische Umstellung nur noch zu einem in der Zukunft liegenden Termin durchgeführt werden.

    Wichtig: Am Umzugstag müssen Sie den Zählerstand ablesen und uns spätestens innerhalb von 14 Tagen übermitteln – das geht bspw. ganz unkompliziert über unser Online-Service-Portal.

  • Rein technisch ist ein Anbieterwechsel ab dem 06.06.2025 an Werktagen innerhalb von 24 Stunden möglich. Die 24-Stunden-Regelung betrifft jedoch die Bearbeitungszeit durch den Versorger. Vertragliche Laufzeiten und Kündigungsfristen bleiben bestehen.

  • Die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) ist eine elfstellige Nummer, die jede Verbrauchsstelle eindeutig kennzeichnet und ab Juni 2025 die Zählernummer bei Wechselprozessen ersetzt. Sie dient der Kommunikation und dem Datenaustausch zwischen Marktpartnern. Sie finden die MaLo-ID auf Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung oder erhalten sie in unserem Kundencenter.

  • Gerne senden wir Ihnen den Versorgungsvertrag auf dem Postweg zur Unterschrift zu. Alternativ können Sie auch über unser Online-Service-Portal Ihre Anmeldung vornehmen oder Ihren Versorgungsvertrag direkt bei uns im Kundenzentrum abschließen. Ab dem 06.06.2025 muss beim Wechsel die sogenannte Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) angegeben werden. Diese ersetzt die bisher übliche Zählernummer und identifiziert Ihre Verbrauchsstelle eindeutig.

  • Selbstverständlich! Ab dem 06.06.2025 können Sie werktags innerhalb von 24 Stunden zu uns wechseln. Der technische Ablauf erfolgt in enger Abstimmung mit Marktpartnern wie Netz- und Messstellenbetreibern sowie dem bisherigen und neuen Energielieferanten. Gerne kümmern wir uns auch künftig um den kompletten Wechselprozess und damit um einen nahtlosen Übergang in Ihren neuen Tarif bei uns.

  • Ab dem 06.06.2025 können Kundinnen und Kunden werktags innerhalb von 24 Stunden ihren Anbieter wechseln. Paragraf 20a des Energiewirtschaftsgesetzes gibt Energieanbietern wie den Stadtwerken Soltau vor, dass dies technisch möglich sein muss. Die neue Regelung basiert auf einer EU-weiten Richtlinie, die den Energiemarkt flexibler, schneller und kundenfreundlicher machen soll. Wichtig: Kundinnen und Kunden sind weiterhin an ihre vertraglichen Laufzeiten und Fristen gebunden.

  • Ab sofort muss der Stromvertrag rechtzeitig zum tatsächlichen Ein- oder Auszug angemeldet werden – sowohl vom ausziehenden als auch vom einziehenden Mieter. Bei einem Leerstand gilt dies ebenfalls für den Vermieter.

    Eine rückwirkende An- oder Abmeldung durch den Stromanbieter ist nach den neuen Vorgaben leider nicht mehr möglich. Maßgeblich ist künftig nur noch der gemeldete Tag als Vertragsbeginn oder -ende. Damit sollen Abrechnungsfehler vermieden und der Stromverbrauch eindeutig zugeordnet werden.

    Unser Tipp: Notieren Sie bei der Wohnungsübergabe unbedingt die Zählerstände – am besten gemeinsam und schriftlich. So lassen sich Missverständnisse im Nachhinein vermeiden.

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Solar

  • Ohne eigene Investition erhalten Sie eine Photovoltaikanlage von uns, bei Bedarf gerne inklusive eines Stromspeichers und einer Wallbox. Gegen eine feste monatliche Gebühr liefern wir Ihnen die Anlage und kümmern uns um Wartungen und Reparaturen während der Vertragslaufzeit von 20 Jahren. Der produzierte Strom gehört komplett Ihnen und kann von Ihnen verbraucht und unter Umständen auch gespeichert werden, sodass er zu einem Zeitpunkt zur Verfügung steht. So reduzieren Sie Ihre Stromrechnung und machen sich von Marktpreisentwicklungen unabhängiger.

  • Die monatliche Gebühr ist abhängig von den Investitionskosten. Je günstiger die Investition, desto niedriger ist der monatlich zu zahlende Betrag. Die monatliche Gebühr wird zu Beginn vereinbart und bleibt über die gesamte Laufzeit von 20 Jahren stabil.

  • Die Produktivität einer PV-Anlage ist von vielen Faktoren abhängig: Die Sonneneinstrahlung vor Ort, die Neigung und Ausrichtung des Dachs und auch Verschattungen durch hohe Bäume oder angrenzende Gebäude beeinflussen die Stromerzeugung und damit die Ertragswerte der PV-Anlage.

    Daher ist es umso wichtiger, eine fundierte individuelle Planung und Auswahl der idealen Komponenten zu fokussieren. Denn: Nur eine gut durchdachte und sinnvoll geplante Anlage ist auch wirtschaftlich. Lassen Sie sich am besten von unseren Experten beraten - diese können Sie auch aufklären, wenn eine Anlage für Ihren speziellen Fall nicht wirtschaftlich erscheint.

  • Sollte die Sonne nicht scheinen und auch der Speicher leer sein, liefern wir Ihnen wie gewohnt die notwendige elektrische Energie über den vorhandenen Stromanschluss. Wir lassen Sie also auch zukünftig nicht im Dunkeln stehen.

  • Durch eine Photovoltaikanlage wird ein Privathaushalt selbst zum Stromproduzenten. Sie bieten einem privaten Haushalt die Möglichkeit eigenen, klimafreundlichen Solarstrom zu produzieren. Auf lange Sicht machen sich Besitzer von PV-Anlagen von schwankenden Strompreisen und auch von fossiler Energieerzeugung unabhängig. Neben der Option den erzeugten Strom selbst zu verbrauchen, dem so genannten Eigenverbrauch, kann man den Solarstrom auch ins Stromnetz der Stadtwerke Soltau einspeisen und damit Geld verdienen.

  • Der Eigenverbrauch beschreibt den Anteil des vor Ort produzierten Stroms. der nicht in das öffentliche Netz eingespeist wird, sondern direkt vor Ort verbraucht wird.

  • Mit Autarkie ist die vollständige oder teilweise Selbstversorgung eines Haushalts gemeint. In diesem Fall gibt der Autarkiegrad also an, welcher Anteil des benötigten Strom selbst produziert wird bzw. zusätzlich aus dem Netz bezogen werden muss. Mit einer Photovoltaikanlage erreicht man einen Autarkiegrad von bis zu 30%. Bindet man einen Stromspeicher ein, sind sogar bis zu 70% und mehr möglich. Je höher der Autarkiegrad, desto unabhängiger ist man gegenüber Preisschwankungen am Markt.

  • Grundsätzlich bestimmt die Statik eines Gebäudes, ob ein Dach eine PV-Anlage tragen kann. Dabei sind die Dachneigung sowie das Gesamtgewicht der Anlage maßgeblich. Vor allem in Bezug auf den Ertrag der PV-Anlage spielen die Ausrichtung und Neigung des Dachs eine entscheidende Rolle. Es ist jedoch so, dass auch Häuser, die auf den ersten Eindruck ungünstig gelegen erscheinen, mit einer rentablen Photovoltaikanlage versehen werden. Hier kann es notwendig sein, kleinere Anpassungen vorzunehmen.

  • Ja. Bei der Einweisung in die Anlage durch unseren beauftragten Fachhandwerker gehört die Einweisung in die App dazu. Hier können Sie erkennen, welche Strommenge aktuell auf Ihrem Dach produziert wird, wie voll Ihr Speicher ist. So können Sie entscheiden, ob es aktuell sinnvoll ist die Waschmaschine zu starten oder Ihr Elektrofahrzeug zu laden.

  • Wer möglichst autark werden möchte, ist mit einem Stromspeicher auf der richtigen Seite. Bei Bestandsanlagen ist eine differenzierte Betrachtung im  Hinblick auf das Alter der Anlage sinnvoll. Photovoltaikanlagen, die schon lange im Betrieb sind, zeichnen sich durch eine noch hohe Einspeisevergütung aus. Dies spricht gegen die Investition in einen Speicher, denn wirtschaftlich wäre es hier sinnvoller, den Strom weiterhin einzuspeisen. Bei neueren Anlagen hingegen (Inbetriebnahme ab 2012) kann es interessant sein, in ein Speichersystem zu investieren, denn durch einen Stromspeicher wird der Eigenverbrauch erhöht und es muss weniger Reststrom dazugekauft werden.

  • Solarthermieanlagen produzieren Wärme, Photovoltaikanlagen produzieren Strom. Beide Varianten haben gemein, dass sie die Kraft der Sonne nutzen, um Energie zu erzeugen. Die Solarthermie nutzt Kollektoren  zur Wärmeerzeugung, während Photovoltaikanlagen aus sogenannten Solarzellen bestehen.

FAQ-Bereich

Hausanschluss

  • Bei einer Mehrsparten-Hauseinführung werden durch eine gemeinsame Öffnung mehrere Leitungen (bspw. Strom, Gas, Wasser, Glasfaser) in das Gebäude geführt. Durch diese Art der Hauseinführung lässt sich Platz sparen. Die Einführung kann durch die Kellerwand oder auch die Bodenplatte erfolgen.

  • Bei dem Hausanschlussportal handelt es sich um eine Möglichkeit der digitalen Abwicklung Ihres Hausanschlusses. Sie können hier die gesamte Beantragung vornehmen, erforderliche Dokumente einreichen und erhalten über diesen Kanal dann auch aktuelle Statusupdates Ihres Vorgangs. Es gibt darüber hinaus auch die Möglichkeit, dass Ihr Installateur seine Anträge und Dokumente ebenfalls einfach und ohne zeitlichen Verzug zur Verfügung stellt.

  • In unserem Hausanschlussportal können Sie ganz einfach eine Abfrage zu Ihrer Anschrift und den dort verfügbaren Versorgungsarten machen.

  • Nutzen Sie gerne die Möglichkeit unseres Hausanschlussportals, dort werden Sie durch alle erforderlichen Schritte geführt. Je nach Art des Anschlusses benötigen wir in der Regel von Ihnen die Flurstücksbezeichnung, einen amtlichen Lageplan Ihres Grundstückes im Maßstab 1 : 500 und einen Lageplan Ihres Hausanschlussraumes.

  • Sowohl Baustrom als auch Bauwasser können Sie unkompliziert direkt online in unserem Hausanschlussportal beantragen.

  • Damit es nicht zu unvorhersehbaren Überraschungen bei Ihrem Bauvorhaben kommt, ist es für Sie und die von Ihnen beauftragten Architekten oder Planungsbüros wichtig, genau zu wissen, wo Leitungen im Erdreich verlegt sind. Daher bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Auskünfte über die verlegten Leitungen einzuholen.

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Internet & TV

  • Sie können einen neuen Anschluss entweder persönlich in unserem Kundencenter am Weinberg 46 in Soltau oder per Mail beauftragen. Gerne senden wir Ihnen die Auftragsunterlagen auch per E-Mail oder per Post zu.

  • Wir benötigen von Ihnen folgende Daten:

    - Name
    - Adresse (Anschlussadresse und gegebenenfalls Rechnungsadresse)
    - Geburtsdatum
    - Telefonnummer
    - E-Mail-Adresse (für den Rechnungsversand)
    - Bankverbindung

    Sollte ein bestehender Anschluss bei einem anderen Anbieter gekündigt und die Rufnummer portiert werden, benötigen wir einen ausgefüllten Anbieterwechselauftrag.

  • Sie können Ihren Anschluss weiterhin nutzen, soweit einer an Ihrer neuen Adresse verfügbar ist. Um die Verfügbarkeit zu überprüfen, senden Sie uns gerne eine E-Mail oder rufen Sie uns an.

  • Für einen Umzug benötigen wir von Ihnen das unterschriebene Umzugsformular. Der Wechsel kostet einmalig 79,95 Euro.

    Bitte planen Sie für den Wechsel eine Bearbeitungszeit von mindestens zwei Wochen ein. Wir empfehlen Ihnen daher, einen Umzug rechtzeitig zu melden.

  • Ihre Zugangsdaten und den entsprechenden Router bekommen Sie vor Ihrem Schaltungstermin per Post.

  • Der Wechsel funktioniert einfach, schnell und unkompliziert. Wir übernehmen grundsätzlich alle Formalitäten zum Anschlusswechsel für Sie:

    - die Kündigung Ihres Anschlusses bei Ihrem bisherigen Anbieter
    - die Übernahme der Rufnummer/n
    - den (wenn gewünscht) Telefonbucheintrag

    Wir kündigen nach Auftragseingang automatisch Ihren Telefonanschluss für Sie, egal bei welchem Anbieter. Kündigen Sie diesen daher bitte nicht selbst, damit ein reibungsloser Wechsel gewährleistet ist. Ein Portierungsauftrag dient der Kündigung Ihres Anschlusses bei Ihrem bisherigen Telekommunikationsunternehmen (also Ihrem bisherigen Netzbetreiber wie Deutsche Telekom, Vodafone etc.) und der Übernahme Ihrer Rufnummer(n). Wenn Sie Ihre Telefonnummer(n) behalten möchten, ist dies innerhalb eines Ortsnetzes kein Problem. Bitte berücksichtigen Sie, dass Ihre bisherige Telefongesellschaft für die Mitnahme der Rufnummern ein geringes Entgelt verlangen kann.

  • Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten und Unterbrechungen zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, die Kündigung nicht selbst zu veranlassen. Sollten Sie die Kündigung selbst erledigen wollen, kontaktieren Sie uns gerne. Wir besprechen dann das richtige Vorgehen.

  • Für einen Wechsel benötigen wir folgende Daten von Ihnen:

    - den Namen des bisherigen Anbieters
    - die Vertragsdaten (Name, Adresse) laut letzter Rechnung
    - die Festznetznummer zur Anschlussidentifikation und optional die Telefonnummer(n), die portiert werden soll(en)

     

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Messeinrichtungen - Allgemeines

  • Die größte Herausforderung hierbei ist, drei wesentliche Elemente miteinander zu verbinden: Stromerzeugung, Verbrauch und unser Stromnetz. Damit alles funktioniert, muss unser Stromnetz genug Kapazitäten vorhalten. Zu viel Strom auf einmal würde es überlasten – zu wenig Strom würde unsere Kunden unzufrieden machen. Mit der neuen Generation von Stromzählern machen wir Ihren Anschluss fit für die Anforderungen der Zukunft.

  • Smart Meter ist ein umgangssprachlicher Oberbegriff für die neuen digitalen Stromzähler. Technisch wird hier unter einer modernen Messeinrichtung (mME) und einem intelligenten Messsystem (iMS) unterschieden.

  • Im Messstellenbetriebsgesetz – MsbG. Darin sind die allgemeinen Anforderungen an den Messstellenbetrieb, der technische Standard, der Einbau und die Datenschutzrichtlinien geregelt.

  • Nein – der Einbau ist durch das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) gesetzlich geregelt.

  • Nein. Verpflichtend ist laut §§ 29 ff. MsbG nur der Austausch des Stromzählers.

  • Der Austausch des Zählers ist für Sie kostenlos. Der Eigenverbrauch der modernen Messeinrichtung bzw. des intelligenten Messsystems wird zudem nicht erfasst und Ihnen nicht in Rechnung gestellt.

    Sie zahlen wie bisher nur die jährlichen Betriebskosten. Die Kosten hierfür richten sich nach Ihrem Jahresverbrauch und bei Einspeisern nach der installierten Einspeiseleistung. Sie finden die Preise in unserem Preisblatt.

  • Die jährlichen Betriebskosten werden in der Regel über Ihren Stromanbieter verrechnet, sofern Sie mit diesem nichts anderes vereinbart haben.

    Sie haben eine Erzeugungsanlage? Dann finden Sie den Betrag auf Ihrer Abrechnung für den eingespeisten Strom.

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Moderne Messeinrichtung

  • Ein digitaler Stromzähler, der Ihren tatsächlichen Stromverbrauch und Ihre Nutzungszeit misst. Zusätzlich verfügt er über eine Schnittstelle, die diese Daten zukünftig über ein sogenanntes „Smart Meter Gateway“ sicher in ein Kommunikationsnetz und damit zu den berechtigten Datenempfängern übertragen kann.

  • Einen besseren Überblick für Sie schaffen. Sie sehen jederzeit:

    • Ihren tatsächlichen Energieverbrauch und Ihre Nutzungszeit.
    • Ihren Energieverbrauch der letzten 24 Monate – auf Tage, Wochen, Monate und Jahre.
  • Grundsätzlich ist es möglich die Datenschnittstelle der modernen Messeinrichtung auszulesen. Hierfür ist eine Entsperrung des Zählers über eine PIN möglich. Kurzanleitungen der verschiedenen Zähler finden Sie auf unserer Website.

    Da Stadtwerke Soltau für die Auslesung des Zählers selber keine Kommunikations-Module bzw. Software anbietet, können wir hierfür keine weiterführende Beratung zur Verfügung stellen.

  • Eine Erweiterung der modernen Messeinrichtung zu einem intelligenten Messsystem ist grundsätzlich möglich, allerdings erst ab einem Jahresverbrauch von über 6.000 kWh bzw. einer installierten Leistung von über 7 kW gesetzlich vorgeschrieben.

  • Die PIN-Nummer können Sie bequem über unser Kontaktformular oder über unsere Kundenzentrum unter der kostenlosen Telefonnummer 05191 / 84 - 0 anfordern. Bitte halten Sie hierfür Ihre Zählernummer bereit. Aus Gründen des Datenschutzes übersenden wir Ihnen die PIN-Nummer auf dem Postwege.

  • Die Zählernummer befindet sich auf der Vorderseite des Gerätes, meist in der Nähe eines auf dem Zähler vorhandenen Strichcodes. Alternativ finden Sie diese auch auf der letzten Abrechnung Ihres Stromlieferanten.

    Zaehlernummer markiert

  • Nein, die PIN-Nummer kann nicht angepasst werden.

  • Ja. Nachdem Sie die PIN-Nummer erstmalig eingegeben haben, wird die zweite Displayzeile mit Ihren Verbrauchswerten dauerhaft freigeschaltet. Möchten Sie Ihre Verbrauchswerte vor dem Zugriff Unbefugter schützen, können Sie die Anzeige jederzeit durch langes Anleuchten wieder deaktivieren.

  • Eine moderne Messeinrichtung speichert tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Stromverbrauchswerte der letzten 24 Monate. Ziehen Sie aus Ihrem Haus bzw. Ihrer Wohnung aus, so können diese Daten durch Sie gelöscht werden. So schützen Sie Ihre Verbrauchswerte vor dem Zugriff Unbefugter.

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Intelligentes Messsystem

  • Ein digitaler Stromzähler plus ein Smart Meter Gateway. Dieses ist eine Art Kommunikationsmodul, das Ihren Zähler in unser intelligentes Stromnetz einbindet. Es ist durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert. Damit folgt es allen Richtlinien des Datenschutzes und der Datensicherheit.

    • Ihren tatsächlichen Energieverbrauch und Ihre Nutzungszeit.
    • Informationen zu Ihrem Tarif, entsprechende Messwerte und mögliche Wechsel in andere Tarifzonen. So können Sie unsere Rechnung besser nachvollziehen.
    • Ihren Energieverbrauch der letzten 24 Monate – auf Tage, Wochen, Monate und Jahre.
    • Ihren Energieverbrauch für den Zeitraum unserer Jahresabrechnung – sogar der letzten drei Jahre.
  • Ein vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifiziertes Zugangsgerät, das Daten verschlüsselt überträgt. Mit ihm können Ihre moderne Messeinrichtung oder andere technische Einrichtungen wie EEG oder KWKG-Anlagen sicher in unser Kommunikationsnetz eingebunden werden.

    Datenschutz und Datensicherheit werden hierbei großgeschrieben: Jedes Smart Meter Gateway eines intelligenten Messsystems muss ein entsprechendes Zertifikat haben – nach dem Messstellenbetriebsgesetz. Ausnahme hierbei sind unter bestimmten Voraussetzungen (§ 19 Abs. 5 MsbG) nur Messsysteme, die nicht den Richtlinien des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik folgen.

  • Es werden nur Daten übertragen, die für die Erfüllung der energiewirtschaftlich notwendigen Anwendungsfälle zwingend erforderlich sind. Intelligente Messsysteme erheben im Standard alle 15 Minuten den Stromverbrauch bzw. die Stromeinspeisung sowie die bezogene Leistung. Nur wenn vom Verbraucher ein Tarif gewählt wird, der eine feinere Messung und Übermittlung erfordert, werden weitere Daten an Netzbetreiber und Lieferanten versendet.

  • Der Messstellenbetreiber erhält die Messwerte aus dem Smart Meter Gateway und übermittelt diese an die berechtigten Markteilnehmer, beispielweise an den Verteilnetzbetreiber, den Übertragungsnetzbetreiber und an den Stromlieferanten. Diese Vorgänge werden unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, der Vorgaben des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und der Festlegungen der Bundesnetzagentur durchgeführt.

  • Das intelligente Messsystem erfasst Ihre Verbrauchswerte alle 15 Minuten und überträgt sie je nach Tarif z. B. einmal täglich an uns. Je nach Verfügbarkeit wird dafür z. B. das Mobilfunknetz oder das Stromnetz (Powerline) verwendet. Ihr Internetanschluss wird dafür nicht benötigt. Für die Übertragung der Daten fallen keine separaten Kosten an.

  • Auch wenn einmal vorübergehend keine Kommunikationsverbindung bestehen sollte, werden die Daten im Smart Meter Gateway gespeichert und zu einem späteren Zeitpunkt übertragen.

    Um ein einheitliches und sehr hohes Sicherheitsniveau zu gewährleisten, wurden vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) verbindliche Schutzprofile und Technische Richtlinien für intelligente Messsysteme zur Gewährleistung von Datenschutz, Datensicherheit und Interoperabilität eingeführt. Die von Stadtwerke Soltau verwendeten Systeme haben das BSI-Siegel und erfüllen nachweislich die sehr hohen Datenschutz- und Datensicherheitsanforderungen.

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Umstellungsprozess

  • Die Stadtwerke Soltau – also wir als Ihr Netzbetreiber. Wir sind nach dem Gesetz verpflichtet, die Umstellung zu begleiten. Unterstützt werden wir dabei gegbenenfalls durch unsere langjährigen Servicepartner.

  • Einen unserer Mitarbeiter bzw. einen unserer langjährigen Servicepartner. In einem Brief vor dem Start erhalten Sie den Namen und Ihre persönliche Auftragsnummer. Unser Dienstleister vereinbart dann mit Ihnen einen Termin. An Ihrer Haustür nennt er Ihnen Ihre persönliche Auftragsnummer – bevor Sie ihn rein lassen. Sicher ist sicher. Alternativ kann er sich auch entsprechend ausweisen.

  • Sie erkennen unsere und die Mitarbeiter unserer Servicepartner an ihren Ausweisen der Stadtwerke Soltau.

  • Sie erhalten Post von uns – sobald wir starten. Sie erhalten drei Monate vor dem geplanten Zählerwechsel ein erstes Informationsschreiben zum weiteren Vorgehen von uns. Mindestens 14 Tage vor dem geplanten Zählerwechsel erhalten Sie ein weiteres Schreiben mit dem genauen Termin des Zählerwechsels, sowie den Kontaktdaten unseres Servicepartners, der den Zählerwechsel bei Ihnen durchführt.

  • Etwa 30 bis 60 Minuten.

  • Wir empfehlen es Ihnen. Teilen Sie Ihrem Energieanbieter gerne den Zählerstand mit.

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Onlineshop

  • Der Onlineshop wird ausschließlich von der Stadtwerke Soltau GmbH & Co. KG betrieben.

  • Sie können die Bezahlung per Paypal, Vorauskasse oder mittels EC-Karte in unserem Kundencenter vornehmen.

  • Alle Preise im Shop sind Bruttopreise. Die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ist also schon im ausgewiesenen Preis enthalten. Die Preise verstehen sich zzgl. der angegebenen Versandkosten.

  • Die Versandkosten betragen 25 Euro je Lieferung. Wenn möglich, holen Sie die Ware nach vorheriger Terminvereinbarung während unserer Öffnungszeiten in unserem Kundencenter ab.

  • Nein, das ist leider derzeit nicht möglich.

  • Sollten Sie Informationen zu Ihrer Bestellung benötigen oder Fragen haben, können Sie sich gerne an shop@sw-soltau.de wenden.

  • Aus technischen Gründen kann die Bestellung weder geändert noch storniert werden.
    Selbstverständlich können Sie von Ihrem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch machen und die bestellte Ware innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Angabe von Gründen zurückgeben. Ein entsprechendes Widerrufsformular finden Sie hier.

  • Ein Umtausch der Ware ist leider nicht möglich.

  • Mit dem Erhalt der Ware beginnt Ihre Widerrufsfrist von 14 Tagen. Ihren Widerruf teilen Sie uns bitte schriftlich per E-Mail an shop@sw-soltau.de mit. Weitere Informationen zum Widerrufsrecht sowie ein entsprechendes Formular finden Sie hier.

  • Im Fall einer Falschlieferung oder eines defekten Artikels wenden Sie sich bitte an unseren Shop-Service unter shop@sw-soltau.de.

  • Sollten Sie mit dem gelieferten Artikel unzufrieden sein, so können Sie innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Weitere Informationen zum Widerrufsrecht sowie ein entsprechendes Formular finden Sie hier. Sobald die Ware bei uns eingetroffen ist und auf Unversehrtheit geprüft wurde, erfolgt die Rückzahlung. Die Rückzahlung erfolgt auf die zuvor verwendete Zahlungsmethode.

  • Sofern Sie Ware an uns zurücksenden, tragen Sie die Kosten der Rücksendung selbst.

  • Sobald die Ware bei uns eingetroffen ist und auf Unversehrtheit geprüft wurde, erfolgt die Rückzahlung. Die Rückzahlung erfolgt auf die zuvor verwendete Zahlungsmethode.

  • Ihr Interesse an unseren Produkten und unserem Onlineshop freut uns sehr. Für den Besuch unserer Internetseite ist grundsätzlich keine Angabe von personenbezogenen Daten erforderlich. Sollten Sie jedoch einen besonderen Service über unsere Internetseite in Anspruch nehmen, könnte eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich sein. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.

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§ 14a EnWG

    • Ladepunkte für Elektromobile, die keine öffentlich zugänglichen Ladepunkte im Sinne des § 2 Nr. 5 der Ladesäulenverordnung (LSV) sind
    • Wärmepumpenheizungen inklusive Zusatz- und Notheizvorrichtungen (z.B. Heizstäbe)
    • Anlagen zur Raumkühlung (Klimageräte) nach der Festlegung BNetzA BK6-22-300
    • Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie (Stromspeicher) mit einer Anschlussleistung von mehr als 4,2 kW in der Niederspannungsebene (Netzebene 6 oder 7)

    Bei mehreren Wärmepumpenheizungen und Klimageräten hinter dem Netzanschluss werden die Leistungen gleicher Art rechnerisch zusammengefasst. Sofern die Summe 4,2 kW überschreitet, werden die einzelnen Geräte als eine SteuVE behandelt.
    Beispiel: In einem Mehrfamilienhaus mit 4 Eigentümer besitzt jeder eine 2 kW Klimaanlage. Zusammenaddiert ergibt das eine Summe von 8 kW, die als 1 SteuVE nach § 14a betrachtet wird.

    • Ladepunkte für Elektromobile, die von Institutionen betrieben werden, die gemäß § 35 Absätze 1 und 5a Straßenverkehrsordnung (StVO) Sonderrechte in Anspruch nehmen dürfen (Polizei, Feuerwehr etc.)
    • Wärmepumpen und Klimaanlagen, die nicht zur Raumheizung oder -kühlung in Wohn-, Büro- oder Aufenthaltsräumen dienen, insbesondere solche, die zu gewerblichen betriebsnotwendigen Zwecken eingesetzt werden oder der kritischen Infrastruktur dienen (Wasser-, Energie-, Gesundheitsversorgung, Lebensmittel, etc.)
    • Nachtspeicherheizung
  • Alle Wärmepumpen inkl. Zusatzheizungen und Ladeeinrichtungen größer 4,2 kW die vor dem 01.01.2024 nach EnWG § 14a betrieben wurden, können auf Kundenwunsch in die neue Festlegung nach Bundesnetzagentur BK6-22-300 überführt werden. Sofern die Anlagen nicht durch den Anlagenbetreiber überführt wird, sind die Stadtwerke Soltau GmbH & Co. KG verpflichtet bis spätestens zum 31.12.2028 die Anlagen in die neue Festlegung nach EnWG § 14a zu überführen. Nach einem erfolgten Wechsel in die Festlegung nach EnWG §14a ist ein Wechsel zurück in den Altvertrag nicht mehr möglich. Bestands SteuVE, die der Erfordernis nach § 14a entsprechen und vor dem 01.01.2024 nicht als §14 EnWG betrieben wurden, dürfen in die neue Festlegung wechseln, sofern die Anforderungen aus der TMA umgesetzt werden.

  • Mit „Steuerung“ ist eine temporäre Reduzierung des netzwirksamen Leistungs- bezuges der SteuVE auf bis zu 4,2 kW („Dimmen“) gemeint.

  • Nein. Der Haushaltsbezug ist von der Steuerung ausgenommen. Es werden nur die SteuVE geregelt.

  • Mit einem Energie-Management-System („EMS-Steuerung“) ist das möglich. Neben dem reduzierten Strombezug aus dem Netz kann so auch selbst produzierter Strom aus einer Erzeugungsanlage (z.B. PV-Anlage) für den Betrieb der SteuVE (z.B. Wallbox) genutzt werden.

  • Es kann zwischen 2 Modulen gewählt werden:

    • Modul 1: Pauschale jährliche Netzentgeltreduzierung
      Bei dieser Option gibt es eine jährliche Prämie für die flexible Steuerung der Anlage.
    • Modul 2: Reduzierung des Arbeitspreises pro Kilowattstunde
      Bei dieser Option reduziert sich der Arbeitspreis pro Kilowattstunde für die Energiemenge der SteuVE. Voraussetzung dafür ist ein zusätzlicher Zähler für die SteuVE.

    Die Preise für Modul 1 und 2 sowie für Bestandsanlagen sind hier einsehbar.

  • Der Betreiber ist dazu verpflichtet, seine SteuVE anzumelden bzw. abzumelden und leistungswirksame Änderungen gegenüber dem Netzbetreiber anzuzeigen. Darüber hinaus ist der Betreiber für die Umsetzung der Steuerbarkeit in der Kundenanlage verantwortlich. Änderungen der Steuerungsart (Direktsteuerung, EMS-Steuerung) sind dem Netzbetreiber mitzuteilen.
    Nach Festlegung der BNetzA Kapitel 4.6 sind die Kosten zur Installation und Vorbereitung (Zählerplatz, Spannungsversorgung, Steuerleitung, etc.) vom Betreiber der SteuVE zu tragen.

  • Eine Zusammenfassung der technischen Voraussetzungen finden Sie hier. Diese Voraussetzungen sind durch Ihren Installateur fachgerecht umzusetzen.

  • Steuerbare Verbraucheinrichtungen sind nach § 19 Absatz 2 der NAV und nach den Festlegungen der BNetzA im Voraus dem Netzbetreiber mitzuteilen. Ebenso sind Leistungsänderungen am vorhandenen Netzanschluss anzuzeigen.
    Werden SteuVE außer Betrieb genommen, so ist dies den Stadtwerken Soltau mitzuteilen. Die An- und Abmeldung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen erfolgt ausschließlich über unser Netzanschlussportal.
    Sie erhalten dann die Vertragsunterlagen, die Sie mit den Stadtwerken Soltau GmbH & Co. KG abschließen. Hier geben Sie dann auch u.a. die Auswahl des Moduls an.

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Glasfaser

  • Für einen Wechsel benötigen wir folgende Daten von Ihnen:

    - den Namen des bisherigen Anbieters
    - die Vertragsdaten (Name, Adresse) laut letzter Rechnung
    - die Festnetznummer zur Anschlussidentifikation und optional die Telefonnummer(n), die portiert werden soll(en)

     

  • Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten und Unterbrechungen zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, die Kündigung nicht selbst zu veranlassen. Sollten Sie die Kündigung selbst erledigen wollen, kontaktieren Sie uns gerne. Wir besprechen dann das richtige Vorgehen.

  • Der Wechsel funktioniert einfach, schnell und unkompliziert. Wir übernehmen grundsätzlich alle Formalitäten zum Anschlusswechsel für Sie:

    - die Kündigung Ihres Anschlusses bei Ihrem bisherigen Anbieter
    - die Übernahme der Rufnummer/n
    - den (wenn gewünscht) Telefonbucheintrag

    Wir kündigen nach Auftragseingang automatisch Ihren Telefonanschluss für Sie, egal bei welchem Anbieter. Kündigen Sie diesen daher bitte nicht selbst, damit ein reibungsloser Wechsel gewährleistet ist. Ein Portierungsauftrag dient der Kündigung Ihres Anschlusses bei Ihrem bisherigen Telekommunikationsunternehmen (also Ihrem bisherigen Netzbetreiber wie Deutsche Telekom, Vodafone etc.) und der Übernahme Ihrer Rufnummer(n). Wenn Sie Ihre Telefonnummer(n) behalten möchten, ist dies innerhalb eines Ortsnetzes kein Problem. Bitte berücksichtigen Sie, dass Ihre bisherige Telefongesellschaft für die Mitnahme der Rufnummern ein geringes Entgelt verlangen kann.

  • Ihre Zugangsdaten und den entsprechenden Router bekommen Sie vor Ihrem Schaltungstermin per Post.

  • Für einen Umzug benötigen wir von Ihnen das unterschriebene Umzugsformular. Der Wechsel kostet einmalig 79 Euro.

    Bitte planen Sie für den Wechsel eine Bearbeitungszeit von mindestens zwei Wochen ein. Wir empfehlen Ihnen daher, einen Umzug rechtzeitig zu melden.

  • Sie können Ihren Anschluss weiterhin nutzen, soweit einer an Ihrer neuen Adresse verfügbar ist. Nutzen Sie dazu gerne unsere Verfügbarkeitsabfrage oder rufen Sie uns an.

  • Wir benötigen von Ihnen folgende Daten:

    - Name
    - Adresse (Anschlussadresse und gegebenenfalls Rechnungsadresse)
    - Geburtsdatum
    - Telefonnummer
    - E-Mail-Adresse (für den Rechnungsversand)
    - Bankverbindung

    Sollte ein bestehender Anschluss bei einem anderen Anbieter gekündigt und die Rufnummer portiert werden, benötigen wir einen ausgefüllten Anbieterwechselauftrag.

  •  Sie können einen neuen Anschluss entweder persönlich in unserem Kundencenter am Weinberg 46 in Soltau oder per E-Mail beauftragen. Gerne senden wir Ihnen die Auftragsunterlagen auch per E-Mail oder per Post zu.

  • Zur Kündigung Ihres Vertrages bei den Stadtwerken Soltau senden Sie uns aktuell bitte eine E-Mail.

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Glasfaseranschluss

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WhatsApp

  • Unser Service-Team reagiert schnellstmöglich auf Ihre Anfrage. Sofern diese während unserer Öffnungszeiten eingegangen ist, können Sie mit einer Antwort innerhalb eines Tages rechnen.

    • Speichern Sie die Telefonnummer der Stadtwerke Soltau als Kontakt auf Ihrem Smartphone: (05191) 84-251.
    • Senden Sie uns eine WhatsApp Nachricht mit Ihrer Anfrage, idealerweise unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Adresse und Ihrer Kundennummer.
    • Wir melden uns schnellstmöglich, i. d. R. innerhalb eines Tages (außer Sa., So. oder feiertags) bei Ihnen zurück.
  • Zum Scannen des QR-Codes benötigen Sie auf Android-Geräten eine frei verfügbare QR-Code Reader-App. Auf iOS-Geräten scannen Sie den QR-Code mithilfe der vorinstallierten Kamera-App. So können Sie die WhatsApp-Nummer auch in Ihren Kontakten speichern und den Service manuell starten.

  • (Video)-Anrufe können wir leider nicht per WhatsApp beantworten.
    Möchten Sie lieber unsere Mitarbeiter persönlich sprechen, erreichen Sie uns persönlich in unserem Kundencenter, telefonisch unter (05191) 84-251 oder per E-Mail an privatkunden@sw-soltau.de.

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TV

  • Wir empfehlen Netzwerkkabel, die mindestens dem CAT5e-Standard oder höher entsprechen, um die gesamte Bandbreite für das Internet übertragen zu können. Sollten Sie größere Distanzen als 80 m über diese Verkabelung erreichen müssen, ist es ratsam, dies von einem Installationsbetrieb Ihrer Wahl durchführen zu lassen.

  • Im Zuge der Buchung erhalten Sie Ihre Aktivierungsdaten und können unter waipu.tv - Fernsehen wie noch nie. | Aktivierung Ihr Nutzerkonto anlegen. Ab sofort können Sie waipu.tv nutzen. Wenn Sie bereits über einen anderen Vertrag ein Konto bei waipu.tv haben, dann müssen Sie für ein zweites Konto eine andere E-Mailadresse verwenden. Alternativ können Sie auch im bestehenden Konto Ihre E-Mailadresse ändern, damit die gewünschte Adresse im neuen Konto verwendet werden kann.

  • Es können bis zu zwei Streams (Comfort-Paket) bzw. vier Streams (Perfect Plus-Paket) gleichzeitig abgespielt werden.

  • Mit waipu.tv können Sie auf zwei Geräten (Comfort-Paket) bzw. vier Geräten (Perfect Plus-Paket) gleichzeitig fernsehen. Es gibt aber keine Limitierung, auf wie vielen Geräten die waipu.tv App installiert sein kann. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um ein mobiles oder stationäres Gerät handelt, eine Kombination nach den persönlichen Bedürfnissen ist somit problemlos möglich.

  • Mit der Sendersortierung in der waipu.tv-App können Sender nach Belieben angeordnet sowie ein- und ausgeblendet werden. In wenigen Sekunden wird die Sortierung geräteübergreifend übernommen.

  • Ja, das TV-Angebot kann bis zu 14 Tage im Voraus eingesehen und Aufnahmen programmiert werden. Der Aufnahmespeicher variiert je nach gebuchtem Paket: Im Comfort-Paket stehen dir 50 Stunden Aufnahmespeicher zur Verfügung, im Perfect Plus-Paket 300 Stunden.

    Bei der Aufnahme von Serien gibt es die Möglichkeit "aktuelle" oder "alle zukünftigen Folgen" aufzunehmen. Wenn Sie "alle zukünftigen Folgen" wählen, werden alle kommenden Folgen der Sendung automatisch aufgenommen und im digitalen Aufnahmespeicher abgelegt.

    Sobald der Speicher aufgebraucht ist erhalten Sie eine entsprechende Meldung und weitere Aufnahmen werden nicht gestattet, ebenso werden programmierte Serienaufnahmen gestoppt. Wenn gesehene Sendungen aus deinem Speicher gelöscht werden, ist die Möglichkeit zur Aufnahme wieder vorhanden. Serienaufnahmen müssen dann erneut gestartet werden.

    Es gibt keine Möglichkeit die Aufnahmen lokal auf ein Gerät herunterzuladen. Da der Aufnahmespeicher jedoch digital ist, können Sie ortsunabhängig darauf zugreifen.

  • Ja, den Rundfunkbeitrag muss in Deutschland jeder Haushalt entrichten. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice.

  • Um den waipu.tv 4K Stick mit einem Endgerät wie beispielsweise dem TV zu verbinden, ist ein HDMI-Anschluss notwendig. Zudem wird für den Betrieb des Sticks ein Stromanschluss benötigt.

  • Mit dem waipu.tv 4K Stick wird Ihr Fernseher zum Smart-TV. Über den Stick erhalten Sie einen einfachen Zugang zu unzähligen Fernsehsendern und zahlreichen weiteren Streaming-Apps. Alles in bester Qualität und ganz einfach über Ihren vorhandenen Internetanschluss. Ihr TV benötigt lediglich einen HDMI-Anschluss.

  • Die wichtigsten Funktionen der waipu.tv 4K Stick-Fernbedienung sind:

    • TV ein- und ausschalten
    • Sender-Auswahl über Zapping-Tasten oder Ziffern-Zielwahl
    • Lautstärke & Stummschaltung
    • Live-TV starten
    • Live-TV pausieren
    • Programmübersicht öffnen mit einzelnen Sendungsinformationen
    • Aufnahme programmieren, starten und ansehen
    • TV-Eingang wechseln
    • Google-Assistent starten
  • Neben waipu.tv haben Sie Zugriff auf Apps wie Netflix, Disney+, DAZN, WOW, ARD und ZDF-Mediatheken sowie tausende weitere Apps aus dem Google Play Store. Mit dem waipu.tv 4K Streaming-Stick rückt das Internet noch näher ans Fernsehen. Ihr herkömmlicher Kabel- oder Satellitenanschluss wird überflüssig. Mit nur einer Fernbedienung haben Sie Zugriff auf über 250 Sender und die moderne Welt des IPTV-Streamings.

  • Bisher war es so, dass Vermieter:innen den Empfang des TV-Signals per Kabel festlegen konnten. Die dafür entstandenen Kosten durften auf die Mieter:innen umgelegt werden. Dabei war es egal, ob die Mieter:innen dieses Angebot nutzten oder nicht. Mit dem Wegfall dürfen die Kosten für den TV-Kabelanschluss ab Juli 2024 nicht mehr auf die Mieter:innen umgelegt werden.

  • Unter folgendem Link können Sie ein neues Passwort anfordern: Passwort zurücksetzen

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24-Stunden-Lieferantenwechsel

Aufgrund einer neuen gesetzlichen Regelung ist es für Verbraucher künftig möglich, innerhalb von 24 Stunden den Energieversorger zu wechseln. 

Der technische Prozess, mit dem der Wechsel zwischen den Stromversorgern abgewickelt wird, muss innerhalb eines Werktages abgeschlossen sein

– und zwar an jedem regulären Werktag. Deshalb ist hier auch vom „24-Stunden-Lieferantenwechsel“ die Rede.

Wichtig zu wissen: Die neue Regelung zielt darauf ab, die Bearbeitungszeit beim Versorger zu verkürzen. Die Kündigungsfristen für Verträge bleiben gleich. 

Was Sie künftig beachten müssen, erfahren Sie hier.

  • Ab dem 06.06.2025 können Kundinnen und Kunden werktags innerhalb von 24 Stunden ihren Anbieter wechseln. Paragraf 20a des Energiewirtschaftsgesetzes gibt Energieanbietern wie den Stadtwerken Soltau vor, dass dies technisch möglich sein muss. Die neue Regelung basiert auf einer EU-weiten Richtlinie, die den Energiemarkt flexibler, schneller und kundenfreundlicher machen soll. Wichtig: Kundinnen und Kunden sind weiterhin an ihre vertraglichen Laufzeiten und Fristen gebunden.

  • Selbstverständlich! Ab dem 06.06.2025 können Sie werktags innerhalb von 24 Stunden zu uns wechseln. Der technische Ablauf erfolgt in enger Abstimmung mit Marktpartnern wie Netz- und Messstellenbetreibern sowie dem bisherigen und neuen Energielieferanten. Gerne kümmern wir uns auch künftig um den kompletten Wechselprozess und damit um einen nahtlosen Übergang in Ihren neuen Tarif bei uns.

  • Gerne senden wir Ihnen den Versorgungsvertrag auf dem Postweg zur Unterschrift zu. Alternativ können Sie auch über unser Online-Service-Portal Ihre Anmeldung vornehmen oder Ihren Versorgungsvertrag direkt bei uns im Kundenzentrum abschließen. Ab dem 06.06.2025 muss beim Wechsel die sogenannte Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) angegeben werden. Diese ersetzt die bisher übliche Zählernummer und identifiziert Ihre Verbrauchsstelle eindeutig.

  • Die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) ist eine elfstellige Nummer, die jede Verbrauchsstelle eindeutig kennzeichnet und ab Juni 2025 die Zählernummer bei Wechselprozessen ersetzt. Sie dient der Kommunikation und dem Datenaustausch zwischen Marktpartnern. Sie finden die MaLo-ID auf Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung oder erhalten sie in unserem Kundencenter.

  • Rein technisch ist ein Anbieterwechsel ab dem 06.06.2025 an Werktagen innerhalb von 24 Stunden möglich. Die 24-Stunden-Regelung betrifft jedoch die Bearbeitungszeit durch den Versorger. Vertragliche Laufzeiten und Kündigungsfristen bleiben bestehen.

  • Jeder, der einen Umzug plant, ist von der neuen Regelung betroffen. Wenn Sie umziehen und Ihren Energievertrag mitnehmen möchten, melden Sie sich bitte mindestens 14 Tage vor Ihrem Ein- oder Auszug bei uns. An- und Abmeldungen bei Umzügen sind ab dem 06.06.2025 nicht mehr rückwirkend möglich. Ab diesem Datum können An- und Abmeldungen durch die technische Umstellung nur noch zu einem in der Zukunft liegenden Termin durchgeführt werden.

    Wichtig: Am Umzugstag müssen Sie den Zählerstand ablesen und uns spätestens innerhalb von 14 Tagen übermitteln – das geht bspw. ganz unkompliziert über unser Online-Service-Portal.

  • Dann bleiben Sie an der alten Adresse weiterhin als Vertragspartner registriert - und müssen unter Umständen weiter zahlen.

  • Auch Eigentümerwechsel müssen im Voraus gemeldet werden. Andernfalls bleibt die Lieferstelle auf den Vorbesitzer registriert. Bitte stellen Sie als Eigentümer oder Hausverwaltung sicher, dass alle relevanten Daten (Adresse, Zählernummer bzw. MaLo-ID) vollständig und rechtzeitig übermittelt werden.

  • Ab sofort muss der Stromvertrag rechtzeitig zum tatsächlichen Ein- oder Auszug angemeldet werden – sowohl vom ausziehenden als auch vom einziehenden Mieter. Bei einem Leerstand gilt dies ebenfalls für den Vermieter.

    Eine rückwirkende An- oder Abmeldung durch den Stromanbieter ist nach den neuen Vorgaben leider nicht mehr möglich. Maßgeblich ist künftig nur noch der gemeldete Tag als Vertragsbeginn oder -ende. Damit sollen Abrechnungsfehler vermieden und der Stromverbrauch eindeutig zugeordnet werden.

    Unser Tipp: Notieren Sie bei der Wohnungsübergabe unbedingt die Zählerstände – am besten gemeinsam und schriftlich. So lassen sich Missverständnisse im Nachhinein vermeiden.

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Fragen zum System

  • Die Erdwärmesonden werden im Straßenbereich des Neubaugebietes installiert und reichen bis in eine Tiefe von etwa 150 Metern. Mehrere Sonden sind jeweils an sogenannte Sammelschächte angeschlossen, von denen aus die gewonnene Erdwärme zur Technikzentrale geleitet wird. Von der Technikzentrale aus wird die Energie über ein unterirdisches Wärmeverteilnetz zu den einzelnen Gebäuden transportiert. Sowohl das Sondennetz als auch das Wärmeverteilnetz bestehen jeweils aus einer Vorlauf- und einer Rücklaufleitung, sodass die Wärme effizient und kontinuierlich im Kreislauf geführt wird.

  • Das gesamte Neubaugebiet wurde im Rahmen einer Machbarkeitsstudie umfassend betrachtet. In einem ersten Schritt wird der Bauabschnitt „Norden“ umgesetzt. Dieser Abschnitt dient als Pilotprojekt für die kalte Nahwärmeversorgung. Auf Basis der aktuellen Planungen ist davon auszugehen, dass im Anschluss auch der südliche Bauabschnitt an das kalte Nahwärmenetz angeschlossen wird. Die schrittweise Umsetzung ermöglicht es, das System optimal aufzubauen und für den weiteren Ausbau zu optimieren.

  • Der wesentliche Unterschied liegt in der Energiequelle und ihrer Bereitstellung. Beim kalten Nahwärmenetz wird die benötigte Umweltenergie zentral gewonnen und über ein unterirdisches Leitungsnetz zu den einzelnen Gebäuden transportiert. Die eigentliche Wärmeerzeugung erfolgt komfortabel und leise im Gebäude über die bereitgestellte Wärmepumpe, während die Energiequelle gemeinschaftlich und effizient genutzt wird.

    Für die Bewohner bedeutet das konkret:

    • Keine Außengeräte auf dem eigenen Grundstück, wie sie bei einer Luft-Wasser-Wärmepumpe notwendig wären
    • Keine Erdsonden oder Bohrungen im eigenen Garten, wie bei einer klassischen Sole-Wasser-Wärmepumpe
    • Mehr Platz und weniger baulicher Aufwand 

  • Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe nutzt die Außenluft als Wärmequelle. Da die Außentemperaturen im Jahresverlauf stark schwanken und insbesondere im Winter sehr niedrig sind, benötigt das System in dieser Zeit vergleichsweise mehr elektrische Energie, um ausreichend Heizwärme bereitzustellen.

    Das kalte Nahwärmenetz hingegen nutzt Erdwärme über Erdsonden oder Flächenkollektoren. Diese Wärmequelle steht ganzjährig mit nahezu konstanter Temperatur zur Verfügung. Dadurch arbeitet die Wärmepumpe gleichmäßiger und deutlich effizienter. Der Strombedarf ist insgesamt geringer, was zu einer besseren Jahresarbeitszahl und niedrigeren Betriebskosten führt.

    Ein weiterer Vorteil ist das Wärmecontracting durch die Stadtwerke Soltau: Kunden erhalten ein Rundum-sorglos-Paket: Installation, Betrieb, Wartung, Service und Reparaturen der Wärmepumpe sind vollständig enthalten. Sie müssen sich weder um Technik noch um Instandhaltung kümmern.

    Darüber hinaus ist das kalte Nahwärmenetz ein zukunftssicheres und klimafreundliches Versorgungskonzept, das bereits heute die aktuellen Klimaschutzziele erfüllt.

  • Eine Wärmepumpe arbeitet nach einem ähnlichen Prinzip wie ein Kühlschrank – nur umgekehrt. Während ein Kühlschrank Wärme aus dem Innenraum nach außen abführt, entzieht die Wärmepumpe ihrer Umgebung (bspw. dem Erdreich, dem Grundwasser oder der Luft) Wärme und nutzt diese zum Heizen und zur Warmwasserbereitung.

    Der Prozess erfolgt in vier Schritten:

    1. Wärmeaufnahme: Ein spezielles Kältemittel nimmt Umweltwärme auf und verdampft dabei.
    2. Verdichtung: Ein Kompressor verdichtet das gasförmige Kältemittel, wodurch seine Temperatur deutlich ansteigt.
    3. Wärmeabgabe: Die entstandene Wärme wird an das Heiz- und Warmwassersystem des Gebäudes abgegeben. Das Kältemittel verflüssigt sich wieder.
    4. Entspannung: Über ein Expansionsventil wird der Druck abgesenkt und der Kreislauf beginnt erneut.

  • Nein. Auch wenn das System als „kaltes“ Nahwärmenetz bezeichnet wird, stehen die für Ihr Gebäude benötigten Temperaturen zuverlässig zur Verfügung. In Verbindung mit der Wärmepumpe werden Vorlauftemperaturen von etwa 35 °C für die Gebäudebeheizung erreicht. Für die hygienische Erwärmung des Trinkwassers sind zudem Temperaturen von über 50 °C möglich.

    Das System ist speziell auf moderne Neubauten ausgelegt und stellt sicher, dass sowohl Heizung als auch Warmwasser komfortabel und zuverlässig funktionieren.

  • Ja, für das Neubaugebiet ist ein Anschluss an das kalte Nahwärmenetz verbindlich vorgesehen. Alle Grundstücke im Erschließungsgebiet werden an das Netz angeschlossen und nutzen die von den Stadtwerken Soltau bereitgestellte Wärmepumpe. Der Anschluss für alle Gebäude ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass das System zuverlässig, wirtschaftlich und energieeffizient betrieben werden kann. So profitieren alle Bewohner langfristig von einer nachhaltigen und zukunftssicheren Wärmeversorgung.

  • Grundsätzlich erhält jede Gebäudeeinheit einen eigenen Hausanschluss an das kalte Nahwärmenetz.

    • Doppelhäuser: Jede Haushälfte wird mit einem eigenen Hausanschluss ausgestattet.
    • Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnung: Hier ist nur ein Hausanschluss erforderlich. In diesem Fällen erfolgt die Abrechnung für die Einliegerwohnung durch den Eigentümer, bspw. über separate Zwischenzähler.
    • Mehrfamilienhäuser: Diese werden über einen gemeinsamen, entsprechend dimensionierten Hausanschluss versorgt.
  • Damit das Gesamtsystem technisch stabil, effizient und für alle Bewohner zuverlässig betrieben werden kann, gilt grundsätzlich: Der Heizungs- und Warmwasserkreislauf ist vollständig auf das kalte Nahwärmenetz mit der bereitgestellten Wärmepumpe ausgelegt. Daher können zusätzliche Anlagen wie Solarthermie, wasserführende Kaminöfen oder ähnliche Systeme nicht in diesen Kreislauf eingebunden werden. Photovoltaikanlagen sind selbstverständlich zulässig. Der selbst erzeugte Strom kann für den eigenen Haushaltsstrombedarf oder zum Laden eines Elektrofahrzeugs genutzt werden. Eine Nutzung des PV-Stroms zur Unterstützung der Wärmeversorgung ist jedoch nicht vorgesehen.

FAQ-Bereich

Vertragsmodell und Contracting

  • Beim Contracting übernimmt der Energielieferant die Versorgung eines Gebäudes mit der benötigten Energie, bspw. Wärme, Kälte oder Strom.

    Für den Kunden ("Contractingnehmer") bedeutet das:

    • Keine Investition in die Energieanlage notwendig
    • Keine Sorge um Betrieb, Wartung oder Reparaturen
    • Freie finanzielle Mittel können für andere Projekte genutzt werden
  • Der Wärmeliefervertrag wird zunächst für zehn Jahre abgeschlossen.
    Wenn keine der beiden Parteien kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere fünf Jahre.

  • Bei Anschluss an das Wärmenetz wird die Wärmepumpe von den Stadtwerken vorgegeben und eingebaut, um eine optimale Nutzung und Steuerung des Netzes auch zu Ihrem Vorteil zu gewährleisten. Die Gebäudegröße und der bereitzustellende Warmwasserbedarf bestimmen die Heizleistung der Wärmepumpe.

  • Die Inbetriebnahme der Wärmepumpe darf nur durch zertifizierte Fachinstallateure erfolgen. Welcher Installationsbetrieb die Anlagen für die Stadtwerke installiert und später auch die Wartung übernimmt, steht aktuell noch nicht fest. Sobald der zuständige Betrieb festgelegt ist, werden alle Bauherren rechtzeitig informiert, sodass die Koordination reibungslos erfolgen kann.

  • Die Wärmepumpe bleibt Eigentum der Stadtwerke, damit Installation, Wartung, Betrieb, Überwachung und Austausch zentral gesteuert werden können.

    Für Sie als Kunde bedeutet das:

    • Kein technisches Investitions- oder Betriebsrisiko
    • Einfachere Instandhaltung durch standardisierte Serviceprozesse
    • Zuverlässige Effizienz und kontinuierliche Verfügbarkeit der Anlage

  • Am Ende der Vertragslaufzeit gibt es zwei Möglichkeiten :

    1. Verlängerung des Vertrags mit den Stadtwerken Soltau
    2. Übernahme der Technik: Alternativ kann die Wärmepumpe vom Gebäudeeigentümer oder Grundstückseigentümer zum aktuellen Sachzeitwert der Anlage übernommen werden. 
  • Ja, für den Anschluss an das kalte Nahwärmenetz sind bestimmte technische Vorgaben einzuhalten. Diese sind in den Technischen Anschlussbedingungen der Stadtwerke Soltau festgelegt und betreffen unter anderem die Ausgestaltung des Technikraums. Die Anforderungen sind als Mindestvorgaben definiert und stellen sicher, dass die Wärmepumpe sicher, effizient und zuverlässig betrieben werden kann. Die Stadtwerke Soltau stellen die notwendigen Informationen rechtzeitig zur Verfügung, sodass die Umsetzung für Bauherren gut planbar ist.

FAQ-Bereich

Preise und Kosten

  • Ja, damit das Netz von Anfang an zuverlässig und leistungsfähig zur Verfügung steht, fällt ein Infrastrukturkostenbeitrag an.

    • Dieser Beitrag wird einmalig für den Ausbau des allgemeinen Nahwärmenetzes erhoben.
    • Die Höhe richtet sich nach der Heizleistung der Wärmepumpe und ist im aktuellen Preisblatt der Stadtwerke Soltau einsehbar.
    • Die Zahlung erfolgt im Rahmen der Grundstücksübertragung.

  • Für den individuellen Hausanschluss fallen Kosten an, die folgende Leistungen abdecken:

    • Verrohrung bis ins Gebäude
    • Anschluss der Wärmepumpe
    • Übergabe an das Nahwärmenetz

    Im Pauschalbetrag sind bis zu 20 Meter Anschlusslänge ab der Grundstücksgrenze enthalten. Längere Leitungen werden individuell und nach Aufwand berechnet.

  • Der Grundpreis deckt die Fixkosten ab. Dazu gehören die installierte Technik, Service und Wartung sowie die festen Netzkosten. Der Grundpreis wird als jährliche Pauschale berechnet.

    Der Arbeitspreis wird pro verbrauchter Kilowattstunde Wärme berechnet und deckt die variablen Betriebskosten, wie Stromverbrauch sowie Verschleiß und Austausch der Netzinfrastruktur.

    Kurz gesagt: Der Grundpreis sichert die Bereitstellung der Technik und Dienstleistungen, während der Arbeitspreis den tatsächlichen Energieverbrauch widerspiegelt.

  • Nein. Die passive Kühlung wird über ein zusätzliches Modul in der Wärmepumpe bereitgestellt und ist bereits im Arbeitspreis enthalten. Sie können sie an warmen Tagen also kostenfrei nutzen.

  • In unseren Verträgen wird eine Preisgleitklausel angewendet. Das bedeutet, dass sich der Wärmepreis während der Vertragslaufzeit an bestimmten Indizes orientiert, bspw. an Schwankungen bei Strompreisen oder Lohnkosten.

    So bleibt die Preisgestaltung transparent und nachvollziehbar, auch wenn sich die Kosten im Energiemarkt verändern.

  • Im Rahmen des Contractings übernehmen die Stadtwerke Soltau während der gesamten Vertragslaufzeit die Kosten für:

    • Regelmäßige Wartung
    • Instandsetzung und Reparaturen
    • Austausch der Wärmepumpe

    Da die Technik Eigentum der Stadtwerke bleibt, müssen Sie sich um diese Aufgaben nicht kümmern. Ausnahmen können für Schäden gelten, die durch unsachgemäßen Betrieb verursacht werden – die genauen Regelungen dazu finden Sie im Wärmeliefervertrag.

  • Ja. Im Rahmen des Contractings sind Störungsdienst (Notdienst), Fernüberwachung/Monitoring und die Bereitstellung von Ersatzteilen enthalten. Diese Leistungen sind bereits im Grundpreis abgedeckt, sodass Sie sich um Technik und Instandhaltung keine Sorgen machen müssen.

FAQ-Bereich

Bauablauf und Hausanschluss

  • Bei der Planung Ihres Gebäudes sollten folgende Punkte berücksichtigt werden:

    • Gebäudeeinführung der Leitungen: Die Netzanschlusskabel und -leitungen müssen den kürzesten Weg zum Netzanschlusspunkt haben.
    • Hausanschlussraum: Muss an einer Außenwand des Gebäudes liegen und nach den Technischen Anschlussbedingungen gestaltet werden. Somit ist der Aufbau in allen Gebäuden vergleichbar.
    • Mehrspartenhauseinführung: Für Strom, Wasser, Wärme ist eine dicht abschließende Mehrspartenhauseinführung zwingend vorgeschrieben. Die Stadtwerke Soltau stellen die Vorgaben, die bauliche Umsetzung liegt beim Bauherrn.
    • Trinkwasser- und Wärmeanschluss: Planung erfolgt analog zum Stromanschluss, um einen reibungslosen Anschluss zu gewährleisten.

  • Damit die Wärmepumpe optimal auf das Gebäude abgestimmt und im Ergebnis Heizung und Warmwasser effizient und zuverlässig bereitgestellt werden können, benötigen die Stadtwerke Soltau den ausgefüllten Datenerhebungsbogen. Dieser enthält wichtige Informationen wie:

    • Gebäudedaten
    • Heizlastberechnung
    • Anzahl der Personen im Haushalt
    • Anzahl und Ausstattung der Bäder

  • Die Dimensionierung und Ausstattung des Technikraums basieren auf den Technischen Anschlussbedingungen der Stadtwerke Soltau.

    Die Leitungsführung wird so geplant, dass der Hausanschluss optimal und effizient umgesetzt werden kann.

  • Die Wärmepumpe arbeitet sehr leise und ist nicht lauter als ein konventionelles Heizgerät. Die Lautstärke ist vergleichbar mit einem Kühlschrank im Betrieb. Die etwa 40 Dezibel entsprechen einer ruhigen Umgebung, sodass keine störenden Geräusche zu erwarten sind.

  • Die Warmwasserbereitstellung erfolgt direkt über die Wärmepumpe. Der Verbrauch wird über Wärmezähler erfasst und individuell abgerechnet.

FAQ-Bereich

Versorgungssicherheit und Betrieb

  • Das System arbeitet vollständig CO₂-neutral und gilt daher als besonders nachhaltig. Der Betrieb erfolgt mit Ökostrom, sodass weder klimaschädliche Emissionen noch radioaktive Abfälle entstehen. Hier zeigt sich ein deutlicher Vorteil gegenüber konventionellen Heizsystemen.

  • Die Wärmeversorgung erfolgt vollständig über erneuerbare Energien (Erdwärme und Ökostrom für die Wärmepumpe). Dabei entsteht kein klimaschädliches CO₂. Zusätzlich können Sie für den Strom Ihres Hauses Ökostrom der Stadtwerke Soltau nutzen oder selbst erzeugen (bspw. über eine Photovoltaik-Anlage). So tragen Sie ohne Komfortverlust aktiv zum Klimaschutz bei.

  • Die Versorgung über das Nahwärmenetz ist sehr zuverlässig. Jede Störung wird automatisch an die Techniker der Stadtwerke Soltau gemeldet. Dank des Komplettservices vor Ort meldet sich ein Techniker schnellstmöglich und behebt das Problem direkt, sodass Unterbrechungen minimiert werden.

  • Die Stadtwerke Soltau gehen derzeit von einer Mindesthaltbarkeit von 50 Jahren für die Erdsonden aus. Damit ist die Wärmeversorgung auf langfristige Sicht zuverlässig gesichert.

  • Nein. Das System wird so betrieben, dass eine langfristige Auskühlung des Erdreichs ausgeschlossen ist. Die Wärmepumpe entzieht der Erde nur so viel Energie, wie auf Dauer wieder nachwachsen kann, sodass die Versorgung nachhaltig und zuverlässig gewährleistet bleibt.

  • Ja. Die Wärmepumpe wird anhand der Angaben aus dem Datenerhebungsbogen dimensioniert. Dadurch ist sichergestellt, dass auch Großfamilien ausreichend Heizwärme und Warmwasser erhalten.

  • Ja, Sie können Ihre gewünschte Wohlfühltemperatur selbst einstellen.

    Die Techniker der Stadtwerke Soltau übernehmen hingegen die Einstellungen für den Anschluss an das Nahwärmenetz, sodass die Anlage optimal und effizient arbeitet. Bei der weiteren Einrichtung unterstützen die Stadtwerke Soltau Sie gerne, sodass Sie den Komfort genießen können, ohne sich um die Technik kümmern zu müssen.

Kontakt-Center

Stadtwerke Soltau

Genereller Kontakt

Tel.: (05191) 84-0
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Technische Bereitschaft

Im Notfall und Störung
Tel.: (05191) 84-374
24 Stunden für Sie da

Öffnungszeiten Weinberg 46

Montag - Mittwoch: 08:00 - 16:30 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 17:30 Uhr
Freitag: 07:00 - 12:00 Uhr

 

Öffnungszeiten Marktstr. 1

Montag - Mittwoch: 08:30 - 17:00 Uhr
Donnerstag: 08:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:30 - 14:00 Uhr
1. Samstag
im Monat:
08:00 - 12:00 Uhr

Geschäftsführung

Geschäftsführer Daniel Toepfer

Daniel Töpfer
Geschäftsführer

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Tel.: (05191) 84-100

 

Andreas Ecker

Andreas Ecker
Technischer Leiter
 

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Tel.: (05191) 84-300

 

Volker Stegen

Volker Stegen
Prokurist & Kaufmännische Leitung

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Daniel Hiebert

Daniel Hiebert
Referent der Geschäftsführung

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Nicola Sausse

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Stabsstelle Projektkoordination

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Daniela Gebers

Daniela Gebers
Stabsstelle Unternehmens-kommunikation

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Kundenservice

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Vertriebsleiter

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Wolfgang Mayer

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Niko Kelm

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Energieabrechnung

 

Claudia Bach

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Stabsstelle Personal

Sandra Garten

Sandra Garten

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Christine Götz

Christin Ziesemer

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 Netze

Andreas Ecker

Andreas Ecker
Technischer Leiter

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 Strom und Glasfaser

Rüdiger-Joachim Bade

Rüdiger-Joachim Bade
Netzmanager Strom

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Frank Wesseloh

Frank Wesseloh
Netzmanager Glasfaser

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Jürgen Brümmerhoff

Jürgen Brümmerhoff
Netzmeister Strom und Glasfaser

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Marcel Peters

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Netzmeister Strom und Glasfaser

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Gas, Wasser und Wärme

Sascha Baden

Sascha Baden
Netzmanager Gas und Wasser

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Christopher Bretzke

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Netzmeister Gas und Wasser

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Paul Sosnowski

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Netzmeister Gas und Wasser

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Frank Schmidt

Frank-R. Schmidt
Netzmanager Wärme

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 Netzwirtschaft

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Bettina von Frieling

Bettina von Frieling

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Netzdokumentation

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Conny Teske

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HA4A9667 Diana Gebers

Diana Gebers

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 Messstellenbetrieb

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Irina Sawgorodnaja

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Philip-Elias Tomovic

Philip-Elias Tomovic

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Stadtentwässerung

Michael Jerokowski

Michael Jerokowski
Leiter Stadtentwässerung

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Sandra Elling

Sandra Elling-Grünhagen
Abwassermanagement

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