2016
Strompreisänderung aufgrund gesetzlicher Umlagen- und Netzentgelterhöhungen zum 01.01.2017
Pressemitteilung der Stadtwerke Soltau GmbH & Co. KG
„Wie bereits in den letzten Wochen die Medien berichtet haben, werden die im Rahmen der Energiewende mit dem Strompreis in Rechnung zu stellenden bundeseinheitlichen Umlagen (EEG-/KWK-G-/§19 Abs. 2 StromNEV-/Offshore-/„Abschaltbare Lasten“-Umlage) zum 01.01.2017 ansteigen…
Dersa Kino mit geändertem Treue-Taler Angebot
Kundeninformation der Stadtwerke Soltau GmbH & Co. KG - Dersa-Kino
Sehr geehrte Kundinnen und Kunden, aus rechtlichen Gründen ist das Dersa Kino leider zu einer Änderung bei der Einlösung der Treue-Taler gezwungen. Ab sofort können pro Ticket nur noch …
Landgericht Lüneburg erlässt einstweilige Verfügung gegen RWE Vertrieb AG
Pressemitteilung der Stadtwerke Soltau GmbH & Co. KG
Ende Februar informierten die Stadtwerke Soltau ihre Kunden über betrügerische Vertreterbesuche einer „Energieberatungsfirma“ im Auftrag der RWE. Unter dem Vorwand, die …
Wieder Drückerkolonnen unterwegs
Kundeninformation der Stadtwerke Soltau GmbH & Co. KG - RWE akquiriert mit „Energieberatungsfirma" Kunden in Soltau mit Stadtwerketrick
Mehrere Kunden der Stadtwerke Soltau meldeten in den zurückliegenden Tagen betrügerische Vertreterbesuche einer „Energieberatungsfirma" im Auftrag …
Haustürgeschäfte
Haustürgeschäfte: Bloß nicht unterschreiben
Bloß nicht unterschreiben
Haustürgeschäfte: Stadtwerke Soltau warnen vor unseriösen Werbern
Immer wieder versuchen sogenannte „Drücker" im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Soltau, an der Haustür oder am Telefon Kunden abzuwerben. Dabei arbeiten sie oftmals mit unwahren Behauptungen sowie falschen Preisdifferenzen und setzen so Kunden der sw Soltau unter Druck. Die kriminellen Machenschaften werden immer dreister: Mit gefälschten Ausweisen geben sich die Drücker als Mitarbeiter der sw Soltau aus, um so Strom- und Gasverträge abzuschließen.
Was tun? Ihr Recht auf Widerruf
Am besten schließen Sie an der Haustür grundsätzlich keine Verträge ab. Sollte dies doch passieren, haben Sie nach § 355 BGB ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Der Widerruf muss schriftlich erfolgen – per Fax oder am sichersten per Einschreiben. Die Stadtwerke unterstützen Ihre Kunden gerne bei der Ausübung des Widerrufsrechts und regeln alles Weitere !
Nachrichtenarchiv
Wir wollen, dass Sie immer auf dem Laufenden sind. Deshalb halten wir für Sie an dieser Stelle zu wichtigen unterschiedlichen Themen Archivinfos bereit.