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FAQ

Allgemein

  • Wer sind die sw Soltau?

    Der Name sw Soltau steht für die Stadtwerke Soltau GmbH & Co. KG. Als kundenfreundliches, leistungsstarkes Versorgungsunternehmen sind wir in Soltau der erste Ansprechpartner zum effizienten Einsatz von Energie und Wasser.

Abrechnung

  • Wann erfolgt die Jahresablesung?

    Die Jahresablesung erfolgt in den ersten beiden Dezemberwochen eines jeden Jahres. Unsere Ableser können sich ausweisen: Entweder tragen sie ihren Dienstausweis sichtbar oder zeigen ihn gerne auf Nachfrage.

    Alternativ können Sie uns Ihre Ablesewerte auch gerne selbst übermitteln – telefonisch, per E-Mail oder Post, persönlich im Kundenzentrum oder über unser Online-Service-Portal.

  • Auf welches Konto kann ich meine Restforderung/meinen Abschlag überweisen?

    Wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, brauchen Sie sich um nichts zu kümmern. Wir buchen fällige Zahlungen automatisch von Ihrem Konto ab.

    Wenn Sie selber an uns überweisen möchten, geben Sie bitte Ihre Kundennummer im Verwendungszeck an, damit wir Ihre Zahlung zuordnen können.

    Folgende Bankverbindungen von uns stehen Ihnen dafür zur Auswahl:

     

    Kreissparkasse Soltau:

    IBAN: DE34 2585 1660 0000 1074 17

    BIC: NOLADE21SOL

     

    Volksbank Lüneburger Heide eG:

    IBAN: DE43 2406 0300 2412 4273 00

    BIC: GENODEF1NBU

     

    Postbank Hannover:

    IBAN: DE29 2501 0030 0005 9543 08

    BIC: PBNKDEFF

  • Wann erhalte ich meine Abrechnung?

    Nachdem wir die Zählerstände erhalten haben, prüfen wir diese auf Plausibilität. Gibt es Abweichungen zu den Vorjahren, kann es vorkommen, dass wir Kontakt zu Ihnen aufnehmen und um Hilfe bei der Klärung bitten. Manchmal gibt es Gründe für die Abweichungen oder es liegt ein Ablesefehler vor.

    Sofern Ihre Ablesewerte vorliegen und plausibel sind, erstellen wir Ihre Jahresabrechnung. Diese erhalten Sie in jedem Jahr Anfang Januar.

  • Ich habe eine hohe Restforderung, kann ich diese in Raten zahlen?

    Eine Ratenvereinbarung ist grundsätzlich möglich. Hierbei handelt es sich allerdings um eine Serviceleistung, welche wir nur unseren Energiekunden anbieten. Sollten Sie eine Restforderung aus einer Abrechnung haben, die Sie aufgrund eines Versorgerwechsels erhalten haben oder aus unserem Versorgungsgebiet verzogen sein, so können wir leider keine Ratenvereinbarung mit Ihnen schließen.

    Sofern Sie jedoch weiterhin unser Kunde sind, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, um die Höhe der Raten und die Laufzeit der Ratenzahlung zu vereinbaren. Es fallen 10 Euro Bearbeitungsgebühr und zusätzlich Zinsen an, die sich an der Höhe der Forderung und der Laufzeitlänge bemessen. Die Vereinbarung wird schriftlich festgehalten – um Ihnen und uns Sicherheit zu geben.

  • Ich zahle für meinen Wasserverbrauch bereits in meinen Mietnebenkosten, wieso berechnen mir die Stadtwerke einen Wassergrundpreis?

    Der Wasserpreis setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: dem Arbeitspreis (für die verbrauchten Kubikmeter) und dem Grundpreis (verbrauchsunabhängig).

    In Häusern, in denen es nur eine gemeinsame Wassermessung für mehrere Wohneinheiten gibt, rechnen wir den Verbrauch mit dem Eigentümer und die Wassergrundgebühr, die je Wohneinheit anfällt, direkt mit dem jeweiligen Mieter ab.

    Der Vermieter wird den gesamten Wasserverbrauch zum Beispiel über Zwischenzähler auf die einzelnen Parteien herunterbrechen oder nach Personenanzahl berechnen.

    Sie erhalten in dem Fall also von Ihrem Vermieter eine Nebenkostenabrechnung mit Ihrem Wasserverbrauch und von den Stadtwerken eine Abrechnung mit null Kubikmeter Verbrauch, da wir lediglich die Pauschale mit Ihnen abrechnen.

  • Warum finde ich auf meiner Rechnung unterschiedliche Beträge?

    Neben unserer Abrechnung für die Energie- und Wasserlieferungen erhalten Sie separat den Gebührenbescheid der Stadt Soltau für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung.

    Wir fassen daher beide Abrechnungsbeträge auf der ersten Seite (Übersicht der Gesamtkosten) für Sie zusammen. Diese Summe ist für Sie maßgeblich, die folgenden Seiten informieren Sie dann darüber, wie sich die Summe zusammensetzt.

    Sie erhalten daher nach dem Deckblatt zwei Rechnungsbestandteile:

    • Rechnung der Stadtwerke Soltau (Strom, Gas, Wasser)
    • Gebührenbescheid der Stadt Soltau (Schmutz- und Niederschlagswasser)

    Hierbei handelt es sich lediglich um eine getrennte Darstellung, die Abrechnung erfolgt nach wie vor über unsere Kundennummer, sodass Sie keine separate Zahlung an die Stadt Soltau leisten müssen oder eventuelle Guthaben separat erhalten.

     

  • Was passiert eigentlich, wenn ich einen Inclusiv 2000 plus-Vertrag abgeschlossen habe, mein Stromverbrauch jedoch unter 2.850 kWh/Jahr liegt?

    Kein Problem, durch unsere Bestabrechnung stufen wir Sie immer automatisch in den günstigsten Tarif ein. Das heißt, wir würden Ihren Verbrauch zum für Sie vorteilhafteren Allgemeinen Tarif abrechnen.

  • Was passiert, wenn mein Zähler nicht (fristgerecht) abgelesen wurde?

    Wenn uns zum Stichtag der Abrechnung kein korrekter Ablesewert vorliegt, wird eine rechnerische Ermittlung anhand der Vorjahresverbräuche und aktueller Wichtungswerte je nach Temperatur vorgenommen.

    Eine solche Schätzung ist für uns nur die letzte Lösung, da wir stets um korrekte Abrechnung der tatsächlichen Verbräuche bemüht sind. Manchmal lässt es sich aber nicht vermeiden; zum Beispiel, wenn Sie länger nicht zu Hause sind oder wir Sie aus anderen Gründen nicht erreichen können.

    Lassen Sie uns aber in jedem Fall schnellstmöglich korrekte Zählerstände zukommen – wenn unsere Schätzung deutlich davon abweicht, nehmen wir eine Korrektur Ihrer Abrechnung vor.

  • Wieso wird Gas in Kilowattstunden abgerechnet, aber in Kubikmetern abgelesen?

    Der Grund dafür liegt in der Beschaffenheit des Gases: Es handelt sich hierbei um ein Naturprodukt, dessen Energiegehalt und Volumen schwankend ist.

    Durch einen Umrechnungsfaktor, den sogenannten Multiplikator, werden die Kubikmeter für die Abrechnung in Kilowattstunden umgewandelt.

Abschlagszahlung

  • Kann ich die Höhe meines monatlichen Abschlages anpassen?

    Eine Erhöhung des monatlichen Abschlags ist jederzeit möglich.

    Sinnvoll ist dies, wenn sich zum Beispiel die Personenanzahl Ihres Haushaltes erhöht, Sie zusätzliche elektrische Geräte in Betrieb nehmen oder es einen Wasserschaden gab, der den Einsatz von Trocknungsgeräten zur Folge hat.

    Wenn es Gründe für eine Abschlagssenkung gibt (zum Beispiel weniger Personen im Haushalt), können wir Ihre monatliche Vorauszahlung reduzieren. Dieses bedarf einer kurzen schriftlichen Mitteilung.

    Grundsätzlich können Sie uns gerne im laufenden Abrechnungsjahr mit aktuellen Zählerständen kontaktieren, damit wir eine Proforma-Rechnung für Sie erstellen können. Wir errechnen dann, wie hoch ihr Verbrauch seit der letzten Abrechnung ist und rechnen Ihre geleisteten Zahlungen gegen. Dadurch zeigt sich, ob Ihre aktuelle Vorauszahlung zu Ihrem Verbrauch passt oder angepasst werden sollte.

    Wir empfehlen, eine Proforma-Rechnung in der Jahresmitte vorzunehmen.

  • Wann zahle ich meinen monatlichen Abschlag und für welchen Zeitraum?

    Wir erheben elf monatliche Abschläge (vom 1. Februar bis 1. Dezember) für zwölf Monate Energieverbrauch. Zum 1. Januar zahlen Sie keinen Abschlag, da Sie Anfang Januar eines jeden Jahres unsere Jahresabrechnung erhalten. Aus dieser geht die neue Abschlagshöhe hervor, welche wir jedes Jahr aufgrund Ihres tatsächlichen Verbrauchs und unter Einbeziehung der aktuellen Preise neu berechnen.

    Der monatliche Abschlag ist immer am Monatsersten fällig und betrifft dann den Verbrauch des Vormonats. Sie zahlen beispielsweise am 1. Februar für den Verbrauch im Januar, also rückwirkend. Eine Abschlagszahlung zum 15. eines Monats bieten wir nicht an.

  • Ich möchte ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, was muss ich dafür machen?

    Um monatliche Abschläge und offene Forderungen aus Abrechnungen von Ihrem Konto abbuchen zu können, bedarf es eines SEPA-Lastschriftmandats.

    In unserem Online-Service-Portal können Sie Ihren Zahlweg jederzeit ändern und uns ein solches SEPA-Mandat ganz bequem digital erteilen.

    Alternativ können Sie uns gerne auf den bekannten Wegen kontaktieren, damit wir Ihnen ein Formular zusenden, welches Sie ausfüllen, unterschreiben und wieder bei uns einreichen können.

    Bitte beachten Sie, dass wir lediglich künftige Forderungen nach Erhalt des SEPA-Lastschriftmandats abbuchen können. Bereits bestehende Forderungen bedürfen einer Überweisung Ihrerseits. Wir bestätigen Ihnen den Erhalt des SEPA-Mandats schriftlich und teilen Ihnen den ersten Abbuchungstermin mit.

Diverse Themen

  • Ich möchte einen Gartenwasserzähler einbauen lassen, wie läuft das ab?

    Bei einem Gartenwasserzähler handelt es sich um einen fest montierten Zähler, der den Verbrauch misst, der ausschließlich im Garten anfällt. Er dient dem Zweck, die Menge an Wasser zu ermitteln, die im Garten versickert und daher keiner Schmutzwassergebühr unterliegt.

    Einen solchen Zähler beauftragen Sie bei einem Installateur Ihrer Wahl auf Ihre eigene Rechnung. Der Installateur füllt das Formular „Einbaumeldung Zwischenwasserzähler“ aus und bescheinigt dadurch den fachmännischen Einbau. Darüber hinaus enthält diese Meldung Informationen über die Zählernummer, den Beginn-Stand und die Eichung des Zählers. Sobald die Einbaumeldung inklusive einer Rechnungskopie oder Bescheinigung korrekt bei uns vorliegt, wird der Zähler in unser Abrechnungssystem übernommen und Sie erhalten eine Bestätigung. Von nun an entfällt für alle Verbräuche dieses Zählers die Schmutzwassergebühr.

    Bitte beachten Sie, dass auch Gartenwasserzähler den eichrechtlichen Bestimmungen unterliegen und nach sechs Jahren (kostenpflichtig) ausgetauscht werden müssen. Wir erinnern Sie rechtzeitig an den Ablauf der Eichfrist.

  • Was ist das Online-Service-Portal?

    In unserem Online-Service-Portal können Sie sich kostenlos registrieren.

    Sie erhalten dann Zugriff auf diverse Informationen, zum Beispiel ihr aktuelles Kontosaldo, Zählerstände, Verbrauchsübersichten und Rechnungen. Darüber hinaus können Sie Änderungen unkompliziert selbst vornehmen wie beispielsweise eine Abschlagserhöhung, eine Zahlartänderung oder Ihre Kontaktdaten aktualisieren. Auch einen Tarifwechsel können
    Sie ohne großen Aufwand vornehmen, einen Umzug melden oder Ihre Zählerstände übermitteln.

  • Was mache ich, wenn der Strom einmal ausfällt?

    Bei Störungen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefonnummer: 05191 84-374.

    Unser Bereitschaftsdienst ist 24 Stunden am Tag für Sie da – zuverlässig und schnell.

  • Wie surfe ich am effektivsten durch die Website der Stadtwerke Soltau? Welche Programme benötige ich, um alle Funktionen nutzen zu können?

    Browser
    Unser Internet-Angebot ist für die aktuellste Browser-Generation optimiert. Ältere Browser werden von uns nicht mehr unterstützt.

    Drucken
    Alle Texte auf den Seiten unseres Internet-Auftritts können Sie sich druckoptimiert ausdrucken. Wählen Sie dafür einfach die Tastenkombination Strg-P auf einem Windows- Rechner oder auf Apple-Rechnern cmd-P - oder in der Menuleiste den Befehl "Drucken/Print".

    JavaScript
    Einige unserer Inhalte wurden mit Hilfe von JavaScript programmiert und sind bei Deaktivierung dieser Funktion nicht nutzbar. JavaScript ist eine Erweiterung, die von allen gängigen Systemen unterstützt wird.

Umzug

  • Ich bin aus meiner Wohnung/meinem Haus ausgezogen. Was habe ich zu beachten?

    Wir benötigen von Ihnen eine schriftliche Abmeldung. Diese können Sie gerne formlos per E-Mail, Post oder Fax an uns richten.

    Folgende Angaben sollten darin enthalten sein:

    • Angabe der Verbrauchsstelle/Kundennummer
    • Datum der (geplanten oder bereits stattgefundenen) Schlüsselübergabe
    • die neue Adresse für Empfang der Schlussrechnung
    • Information zur Ablesung (Falls die Schlüsselübergabe bereits stattgefunden hat, teilen Sie uns die Zählerstände bitte mit. Sollte die Übergabe noch bevorstehen, benötigen wir die Information, ob Sie die Zählerstände selbst ablesen und uns anschließend übermitteln oder ob unser Außendienst das Ablesen der Zähler übernehmen soll.)
    • Information zur weiteren Nutzung (Gibt es einen direkten Nachmieter oder wird/wurde die Wohnung an den Eigentümer übergeben?)

    Alternativ können Sie eine Abmeldung auch über unser Online-Service-Portal vornehmen oder persönlich in unserem Kundenzentrum.

    Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Abmeldung zeitnah bekannt geben. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben haben wir nur die Möglichkeit, Abmeldungen sechs Wochen rückwirkend vorzunehmen.

  • Ich bin neu in eine Wohnung/ein Haus gezogen, wie ist das Vorgehen?

    Zum Abschluss eines Versorgungsvertrages benötigen wir von Ihnen folgende Angaben:

    • Angabe der Verbrauchsstelle
    • Name des Vormieters oder Benennung der Zählernummer
    • Datum der (geplanten oder bereits stattgefundenen) Schlüsselübergabe
    • Information zur Ablesung ((Falls die Schlüsselübergabe bereits stattgefunden hat, teilen Sie uns die Zählerstände bitte mit. Sollte die Übergabe noch bevorstehen, benötigen wir die Information, ob Sie die Zählerstände selbst ablesen und uns anschließend übermitteln oder ob unser Außendienst das Ablesen der Zähler übernehmen soll)
    • Ihre persönlichen Daten (vollständiger Name, Geburtsdatum, Kontaktdaten, gegebenenfalls Bankverbindung)

    Gerne senden wir Ihnen den Versorgungsvertrag auf dem Postweg zur Unterschrift zu. Alternativ können Sie auch über unser Online-Service-Portal Ihre Anmeldung vornehmen oder Ihren Versorgungsvertrag direkt bei uns im Kundenzentrum abschließen.

  • Ich bin innerhalb Soltaus umgezogen. Kann ich einfach meine Adresse ändern lassen?

    Ein Umzug bedeutet für die Stadtwerke eine Abmeldung und eine Neuanmeldung. Beides kann zu unterschiedlichen Terminen stattfinden, da Sie oftmals die neue Wohnung schon früher übergeben bekommen oder die bisherige Wohnung noch länger gemietet haben. Daher handelt es sich nicht um eine einfache Adressänderung, sondern eine Kombination aus
    den Antworten zu Frage 1 und 2.

Lieferantenwechsel

  • Was tun bei unerwünschten Werbeanrufen?

    Heutzutage ist es leider keine Seltenheit, dass Stromanbieter deutschlandweit mit unlauteren Mitteln versuchen, ihren Kundenstamm zu vergrößern.

    Der Wechsel des Strom- oder Gasanbieters kann von Dritten bereits mit wenigen Informationen in die Wege geleitet werden – beispielsweise mit Name, Adresse und Nummer des Strom- oder Gaszählers. So soll es Verbrauchern ermöglicht werden, schnell und unkompliziert ihren Energieversorger zu wechseln. Der scheinbar unkomplizierte Wechselprozess wird allerdings immer wieder missbraucht. Verbraucher sollten daher verinnerlichen: Fragt ein Anrufer persönliche Daten ab und möchte sogar die Zählernummer wissen, sollten Sie das Gespräch beenden.

    Um gegen diese fragwürdigen Akquisemethoden vorzugehen, ist eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur ein sinnvolles Mittel. Unter folgendem Link gelangen Sie zum entsprechenden Beschwerdeformular:

    https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/Aerger/Faelle/UEW/beschwerde/start.html

  • Und wenn es trotz aller Vorsicht zu einem unerwünschten Vertrag gekommen ist?

    Wenn Sie einen Stromlieferungsvertrag mit einem anderen Anbieter abgeschlossen haben, muss dieser auch direkt bei dieser Firma widerrufen werden.

    Sie haben dazu 14 Tage nach Vertragsabschluss Zeit. Der Widerruf sollte im Idealfall nachweisbar innerhalb dieser Frist ausgesprochen werden und zum Beispiel per Einschreiben mit Rückschein über die Deutsche Post versendet werden.

    Wir empfehlen Ihnen, vorab telefonisch Ihren Widerruf bei Ihrem Anbieter anzukündigen und dann zeitgleich das Einschreiben auf den Weg zu bringen.

  • Werde ich nach dem Lieferantenwechsel noch Kontakt zu den Stadtwerken Soltau haben?

    Ja, denn der Strom/das Erdgas wird in Soltau generell über das Verteilnetz der Stadtwerke Soltau bereitgestellt.

  • Wieso erhalte ich eine separate Abrechnung über den Messstellenbetrieb von den Stadtwerken Soltau, obwohl ich einen anderen Stromanbieter habe?

    Neben dem sicheren und störungsfreien Betrieb des Stromnetzes in Soltau sind die Stadtwerke Soltau gleichzeitig Ihr grundzuständiger Messstellenbetreiber.

    Da es sich bei Ihrem Stromzähler um eine sogenannte „moderne Messeinrichtung“ handelt, kommt das „Gesetz über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen“ (Messstellenbetriebsgesetz, MsbG) zum Tragen.

    Eine moderne Messeinrichtung (mME) ist ein digitaler Stromzähler, der den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit widerspiegelt. Damit ermöglicht er eine detaillierte Verbrauchsdarstellung und kann über ein Smart-Meter-Gateway sicher in ein Kommunikationsnetz eingebunden werden.

    Weitere Informationen dazu erhalten Sie über die Internetseite der Bundesnetzagentur www.bundesnetzagentur.de.

    Ihr Stromlieferant hat uns darüber informiert, dass dieser für Ihren Stromzähler die Zahlung des Entgelts für den Messstellenbetrieb nicht mehr für Sie vornehmen wird. Ihr Lieferant nutzt damit sein Wahlrecht nach § 9 Messstellenbetriebsgesetz, dass das Entgelt für den Messstellenbetrieb nicht mit ihm, sondern direkt mit dem jeweiligen Anschlussnutzer, im vorliegenden Fall also mit Ihnen, abgerechnet wird.

    Dementsprechend sind wir laut Messstellenbetriebsgesetz als grundzuständiger Messstellenbetreiber verpflichtet, Ihnen als Anschlussnutzer das Entgelt für den Messstellenbetrieb direkt in Rechnung zu stellen.

    Sollte sich aus dem Vertrag mit Ihrem Lieferanten eine andere Regelung hinsichtlich der Übernahme der Kosten ergeben, sollten Sie unverzüglich mit diesem Kontakt aufnehmen.

    Die Abrechnung des vorstehenden Entgelts erfolgt Tag genau und einmal jährlich zum 31. Dezember.

  • Wer liest meinen Strom- / Gaszähler ab?

    In der Regel sind die Stadtwerke Soltau als Netz- und Messstellenbetreiber für das Soltauer Stadtgebiet auch für die Ablesung verantwortlich. Deshalb erhalten Sie weiterhin die Selbstablesekarte von uns beziehungsweise kommt der Ableser in unserem Auftrag zu Ihnen. Die Ablesedaten übermitteln die Stadtwerke Soltau dann an Ihren Lieferanten.

  • Wohin wende ich mich bei einer Störung?

    Der Netzbetreiber ist für die Instandhaltung und den Ausbau des Stromverteilungs-/ Erdgasnetzes verantwortlich. Sollte ein Defekt am Verteilnetz auftreten, ist das Störungsmanagement der Stadtwerke Soltau rund um die Uhr unter der Nummer 05191 84-374 erreichbar.

  • Was passiert bei Lieferschwierigkeiten meines Lieferanten?

    Falls Ihr neuer Lieferant Ihre Verbrauchsstelle nicht mit Strom/Erdgas versorgen kann, übernehmen wir selbstverständlich Ihre Energieversorgung ohne Unterbrechung für Sie. In diesem Fall kommt ein neuer Strom- /Erdgasliefervertrag im Rahmen der Ersatzversorgung mit den Stadtwerken Soltau zu Stande.

  • Welche guten Gründe gibt es, wieder zu den Stadtwerken Soltau zu wechseln?

    Als kompetenter Energiedienstleister mit über 125-jähriger Erfahrung bieten die Stadtwerke Ihren Kunden eine zuverlässige, umweltgerechte, regenerative und atomstromfreie sowie preiswerte Energieversorgung. Informieren Sie sich über unser breites Produktangebot unter www.sw-soltau.de oder besuchen Sie uns in unserem Kundencenter am Weinberg 46 in Soltau. Hier bieten wir Ihnen darüber hinaus folgende Services:

    • Kundenservice – ob Energiespartipps, Infos zu Modernisierungen, Fördermitteln oder die persönliche Energieberatung vor Ort: Sie werden immer individuell und fachkundig beraten.
    • Persönlicher Ansprechpartner – kein anonymes Callcenter: Bei uns kümmert sich bei allen Fragen rund um das Thema Energie Ihr persönlicher Ansprechpartner um Sie.
    • Gewinne bleiben in der Region – Überschüsse fließen nicht an Aktionäre. Wir investieren im Versorgungsgebiet, bilden aus, sichern Arbeitsplätze und zahlen hier Gewerbesteuer.
    • Das gute Gefühl etwas für die Stadt zu tun. Wir unterstützen neben Sport und Kultur auch gemeinnützige sowie soziale Einrichtungen in der Region und besonders die Jugend!
    • 100 Prozent NaturStrom für ganz Soltau: Als erster niedersächsischer Versorger beliefern wir unsere Kunden seit dem 1. Januar 2008 ausschließlich mit 100 Prozent Naturstrom – garantiert atomstromfrei und ohne CO2-Emissionen!
    • 100 Prozent NaturGas: Als erster niedersächsischer Versorger beliefern wir unsere Haushalts- und Gewerbekunden seit dem 1. Januar 2011 ausschließlich mit klimaneutralem Gas – garantiert ohne CO2-Emissionen!
  • Wohin wende ich mich, wenn ich wieder von den Stadtwerken Soltau versorgt werden möchte?

    Rufen Sie uns einfach unter der Nummer 05191 84-251 an, lassen Sie sich in unserem Kundencenter vor Ort beraten oder senden Sie uns gerne eine E-Mail an info@sw-soltau.de. Alles Weitere erledigen wir für Sie. Versprochen!

Haben Sie weitere Fragen, die hier nicht auftauchen? Dann kontaktieren Sie uns gerne, unsere Ansprechpartner finden Sie hier.

Wir helfen Ihnen gern

Stadtwerke Soltau GmbH & Co. KG
Weinberg 46
29614 Soltau
Telefon +49 (0) 5191 84-0
Telefax +49 (0) 5191 84-228
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Technische Bereitschaft
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Telefon +49 (0) 5191 84-374
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