Service

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Abwendungsvereinbarung

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

sollte Ihnen der Ausgleich einer Forderung derzeit nicht möglich sein, haben Sie gem. der Änderung des Energiewirtschaftsgesetztes (EnWG-Novelle 2021)  und  der Strom - und Gasgrundversorgungsverordnung (StromGVV/GasGVV-Novelle 2021) folgende Möglichkeiten, um eine Unterbrechung der Energieversorgung abzuwenden.

Abwendungserklärung

Bitte beachten Sie, dass die Abwendungserklärung nur gültig ist, wenn diese vollständig ausgefüllt vor einer Sperrung bei uns eingeht. Eine Abwendungserklärung kann nicht mehrfach in Anspruch genommen werden.

Ansprechpartner Beratungsstellen

Bei bestehenden Zahlungsschwierigkeiten können Sie sich kostenfrei an folgende Beratungsstellen wenden.

Wir helfen Ihnen gern

Stadtwerke Soltau GmbH & Co. KG
Weinberg 46
29614 Soltau
Telefon +49 (0) 5191 84-0
Telefax +49 (0) 5191 84-228
E-Mail oder Kontaktformular

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Technische Bereitschaft
Im Notfall und Störung
Telefon +49 (0) 5191 84-374
24 Stunden für Sie da

Öffnungszeiten
ab dem 02.01.2023

Montag - Mittwoch: 8:00 - 16:30 Uhr
Donnerstag: 8:00 - 17:30 Uhr
Freitag: 7:00 - 12:00 Uhr