Abwendungsvereinbarung
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
sollte Ihnen der Ausgleich einer Forderung derzeit nicht möglich sein, haben Sie gem. der Änderung des Energiewirtschaftsgesetztes (EnWG-Novelle 2021) und der Strom - und Gasgrundversorgungsverordnung (StromGVV/GasGVV-Novelle 2021) folgende Möglichkeiten, um eine Unterbrechung der Energieversorgung abzuwenden.
Abwendungserklärung
Bitte beachten Sie, dass die Abwendungserklärung nur gültig ist, wenn diese vollständig ausgefüllt vor einer Sperrung bei uns eingeht. Eine Abwendungserklärung kann nicht mehrfach in Anspruch genommen werden.
Ansprechpartner Beratungsstellen
Bei bestehenden Zahlungsschwierigkeiten können Sie sich kostenfrei an folgende Beratungsstellen wenden.