Einspeisung
Stilllegung
Im Rahmen der geplanten bzw. erfolgten Stilllegung der Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien (EEG-Anlage) bzw. der Kraft-Wärme-Kopplungsanlage (KWK-Anlage) gibt der Anlagenbetreiber eine Erklärung ab. Diese Auskunft beinhaltet alle notwendigen Angaben zur Person des Betreibers sowie zu den technischen Details der Anlage, um die Stilllegung gemäß den gesetzlichen Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) ordnungsgemäß zu dokumentieren. Die Erklärung dient der Sicherstellung, dass die Stilllegung im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfolgt und alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Mit dem Zeitpunkt der Stilllegung endet der Anspruch auf die gesetzlich geregelte Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bzw. die Förderung nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG). Zudem ist der Betreiber verpflichtet, alle notwendigen behördlichen Meldepflichten zu erfüllen und die Anlage ordnungsgemäß zu demontieren oder zu sichern.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Erklärung nicht die technische Stilllegung der Anlage ersetzt, welche durch einen eingetragenen Fachbetrieb durchgeführt werden muss. Die ordnungsgemäße Abmeldung der Anlage ist zwingend erforderlich und muss parallel zu dieser Erklärung erfolgen, um den gesetzlichen Anforderungen vollständig zu genügen und eine rechtssichere Stilllegung zu gewährleisten.