Steckerfertige Photovoltaikanlagen - das müssen Sie beachten
Immer mehr Mieter*innen und Eigentümer*innen möchten auch in ihrem Eigenheim einen Beitrag zur Energiewende leisten. Einer wachsenden Beliebtheit erfreuen sich im Bereich der erneuerbaren Energien steckerfertige Photovoltaikanlagen. Das entsprechende Angebot ist vielfältig.
Damit diese Anlagen installiert und sorgenfrei betrieben werden können, sollten vorher einige Punkte berücksichtigt werden. Hier erklären wir, was Sie wissen und beachten sollten.
Das Gerät
Achten Sie beim Kauf Ihrer PV-Anlage auf den Stecker
Steckerfertige PV-Anlagen die Sie auf dem Markt erwerben können, sind meistens mit einem Schutzkontaktstecker (Schukostecker) ausgestattet. Der Anschluss der steckerfertigen PV-Anlage über eine haushaltsübliche Steckdose in den Endstromkreis ist nicht zulässig.
Der Anschluss muss über eine spezielle Energiesteckvorrichtung, nach der Vornorm DIN VDE V 0628-1 (VDE V 0628-1), erfolgen. Andernfalls muss die PV-Anlage vor der Inbetriebnahme von einem Fachbetrieb fest an die Elektroinstallation des Gebäudes angeschlossen worden sein.
Falls die Plug-In-PV-Anlage mit einem Schukostecker ausgerüstet ist, muss dieser durch einen Energieeinspeisestecker ersetzt werden. Ihr Elektrofachbetrieb unterstützt Sie dabei sicher gern.
Des Weiteren müssen die Nachweise und Konformitätserklärungen gemäß VDE-AR-N 4105 vorliegen. Diese können Sie beim Hersteller Ihrer Anlage anfordern, falls sie nicht mitgeliefert wurden.
Ihre Elektroinstallation
Lassen Sie eine Energieeinspeisesteckdose einbauen
Damit Sie Ihre wie oben beschrieben ausgestattete steckerfertige PV-Anlage anschließen können, benötigen Sie eine entsprechende Energieeinspeisesteckdose. Der Einbau muss durch einen Elektrofachbetrieb erfolgen. Nur dieser kann auch sicherstellen, dass die Schutzeinrichtungen Ihrer elektrischen Anlage ihre Schutzfunktion erfüllen können. Das ist nämlich nur der Fall, wenn der über die Energieeinspeisesteckdose rückgespeiste Strom berücksichtigt wird. Das gleiche gilt für den Fall, dass es sich um einen Festanschluss handelt.
Der Zähler
Sie brauchen einen Zweirichtungszähler
Haushaltsübliche, nicht rücklaufgesperrte Stromzähler zählen nur die Strommengen des aus dem Netz entnommenen Stroms und nicht, wie viel eingespeist wird. Wer selbst erzeugten Strom nutzen möchte, benötigt daher immer einen Zweirichtungszähler. Denn auch wenn Sie nicht vorhaben, Strom in das öffentliche Verteilungsnetz einzuspeisen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass von Ihnen nicht verbrauchter Strom aus der Plug-In-Anlage in das Netz zurückfließt.
Ihr Messstellenbetreiber muss daher vor der Inbetriebnahme den entsprechenden Stromzähler durch einen Zweirichtungszähler austauschen. Die gesetzliche Grundlage dafür bilden die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV), die Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) sowie das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG).
Die Formalitäten
Beantragen Sie den Zähleraustausch rechtzeitig
Wenn wir als Stadtwerke Soltau GmbH & Co. KG Ihr Messstellenbetreiber sind, finden Sie den entsprechenden Antrag auf Zählertausch im Anmeldeformular der steckerfertigen PV-Anlage. Nachdem Sie das Formular „vereinfachtes Anmeldeverfahren“ bei uns eingereicht haben, werden wir uns mit Ihnen für den kostenfreien Zählertausch in Verbindung setzen. Sollten Sie einen anderen Messstellenbetreiber haben, informieren Sie diesen über den Bedarf eines Zählertauschs.
Melden Sie Ihre PV-Anlage offiziell an
Alle Erzeugungsanlagen in unserem Netzgebiet, auch die steckerfertigen PV-Anlagen, müssen vom Anlagenbetreiber offiziell bei uns angemeldet werden und von einem Fachbetrieb, beziehungsweise einer in einem Installateurverzeichnis eingetragenen Elektrofachkraft, in Betrieb gesetzt werden.
Denken Sie bitte auch daran, Ihre steckerfertige PV-Anlage innerhalb von vier Wochen nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zu registrieren.
Steuerrechtlicher Hinweis
In der Energie-Info „Rechtliche Hinweise zum Verfahren bei Anschluss von „Plug-in“-Solarstromanlagen an das Niederspannungsnetz“ von 2013 weist der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) darauf hin, dass Verstöße gegen die Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV), die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) und das Steuerrecht möglich sind, falls kein Zweirichtungszähler verbaut ist.
Plug-In PV-Anlagen (steckerfertige PV-Anlagen)
Nähere Informationen erhalten Sie von unseren Mitarbeitern der Stadtwerke Soltau GmbH & Co. KG:

- Energiedatenmanagement Gas
- Einspeisemanagement
patrick.soehnholz@sw-soltau.de