Grund- und Ersatzversorgung
Grundversorgung mit Strom und Gas nach dem neuen Energiewirtschaftsgesetz
Nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 13. Juli 2005 ist die Stadtwerke Soltau GmbH & Co. KG als Energieversorger im Rahmen der Grundversorgung für die Belieferung von Haushaltskunden im Netzgebiet mit Strom und Gas verpflichtet.
Als „Haushaltskunde“ im Sinne des Paragrafen 3 Nummer 22 des EnWG gelten Endverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke bis zu einem Jahresverbrauch von maximal 10.000 Kilowattstunden beziehen. Sie erhalten als Haushaltskunde im Sinne des EnWG eine Versorgung mit Strom und Gas im Rahmen der Grundversorgung zu den allgemeinen Tarifen und Bedingungen der Stadtwerke Soltau GmbH & Co. KG. Die Preise und Bedingungen finden Sie unter unseren aktuell gültigen Allgemeinen Tarifen und Preisen für Strom und Gas.
Ersatzversorgung mit Strom und Gas nach dem neuen Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 13. Juli 2005 ist die Stadtwerke Soltau GmbH & Co. KG als Energieversorger im Rahmen der Ersatzversorgung für maximal drei Monate für die Belieferung aller Kunden im Netzgebiet mit Strom und Gas verpflichtet.
Bei der Ersatzversorgung beziehen Sie aus dem Niederspannungsnetz oder Niederdrucknetz Energie, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, das heißt Strombezug oder Gasbezug ohne Liefervertrag.
Die Ersatzversorgung wird im Netzgebiet Soltau von der Stadtwerke Soltau GmbH & Co. KG, Ihrem Grundversorger, durchgeführt. Die Preise und Bedingungen für Gas entnehmen Sie bitte unserem Ersatzversorgungstarif für Gas. Für Strom gelten die Allgemeinen Bedingungen und der Allgemeine Tarif als Grundlage für die Ersatzversorgung mit Strom.
Ersatzversorgung mit Strom
Ab dem 01.10.2022 gelten für die Ersatzversorgung mit Strom bei Entfall von Lieferanten im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Soltau GmbH & Co. KG folgende Preise. Die Belieferung mit Strom- und Erdgas erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Ersatzversorgung im Sinne des §38 EnWG.
Strom-Ersatzversorgungskonditionen der Stadtwerke Soltau GmbH & Co. KG
Ersatzversorgungskonditionen | Preise gültig ab dem 01.01.2023 | Preise gültig ab dem 01.01.2022 |
Arbeitspreis reiner Energiepreis netto: | 35,50 ct/kWh | 55,00 ct/kWh |
Arbeitspreis reiner Energiepreis brutto**: | 42,25 ct/kWh** | 65,45 ct/kWh** |
** Zu den reinen Energiepreisen kommen die Netz- und Messentgelte des örtlichen Netzbetreibers, Stromsteuer, KWKG-/Offshore-Netz/§19 StromNEV- und AbLaV-Umlagen, Konzessionsabgabe und ggfs. zusätzliche Belastungen aufgrund hoheitlicher Maßnahmen hinzu. Die vorstehenden Ersatzversorgungskonditionen gelten für alle Spannungsebenen im örtlichen Verteilnetz der Stadtwerke Soltau.
Den vollständigen Wortlaut unseres Allgemeinen Tarifes finden Sie hier.