Nach dem neuen Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 13. Juli 2005
ist die Stadtwerke Soltau GmbH als Energieversorger im Rahmen der Grundversorgung
für die Belieferung von Haushaltskunden im Netzgebiet mit Strom
und Gas verpflichtet.
Als „Haushaltskunde“ im Sinne des Paragraphen 3 Nummer 22
des EnWG gelten Endverbraucher, die Energie überwiegend für
den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den Eigenverbrauch für
berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke bis zu einem
Jahresverbrauch von maximal 10.000 Kilowattstunden beziehen.
Sie erhalten als Haushaltskunde im Sinne des EnWG eine Versorgung mit
Strom und Gas im Rahmen der Grundversorgung zu den allgemeinen Tarifen
und Bedingungen der Stadtwerke Soltau GmbH. Die Preise und Bedingungen
finden Sie unter unseren aktuell gültigen Allgemeinen Tarifen und
Preisen für Strom und Gas.
Nach dem neuen Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 13. Juli 2005
ist die Stadtwerke Soltau GmbH als Energieversorger im Rahmen der Ersatzversorgung
für maximal drei Monate für die Belieferung aller Kunden im
Netzgebiet mit Strom und Gas verpflichtet.
Bei der Ersatzversorgung beziehen Sie aus dem Niederspannungsnetz oder
Niederdrucknetz Energie, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder
einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, d.h. Strombezug
oder Gasbezug ohne Liefervertrag.
Die Ersatzversorgung wird im Netzgebiet Soltau von der Stadtwerke Soltau
GmbH, Ihrem Grundversorger, durchgeführt. Die Preise und Bedingungen
für Gas entnehmen Sie bitte unserem Ersatzversorgungstarif für
Gas. Für Strom gelten die Allgemeinen Bedingungen und der Allgemeine
Tarif als Grundlage für die Ersatzversorgung mit Strom.